Lexikon

Strafantrag

förmliches Begehren der Einleitung eines Strafverfahrens, das bei sog. Antragsdelikten (z. B. bei Beleidigung, Hausfriedensbruch, Sachbeschädigung und regelmäßig auch bei leichter vorsätzlicher und fahrlässiger Körperverletzung sowie bei Diebstahl, Unterschlagung und Betrug gegen Angehörige) formelle Voraussetzung für die Strafverfolgung ist (§§ 77 ff. StGB). Antragsberechtigt ist der Verletzte oder Geschädigte, soweit er das 18. Lebensjahr vollendet hat, bei Minderjährigen der jeweilige gesetzlicher Vertreter.
Aubrits, Granit
Wissenschaft

Gefallen, gefunden, gedeutet

Meteoriten landen nicht nur auf der Erde – sondern manchmal auch im Museum. Wie werden sie gefunden und untersucht? Was verraten sie über den Ursprung des Sonnensystems? Text: KAI DÜRFELD – Fotos: ANTJE KRAEMER An jenem kalten Januarmorgen bot sich für den unbedarften Betrachter ein recht sonderbarer Anblick. Da liefen Männer und...

mongolische Gazelle mit GPS-Sender am Hals
Wissenschaft

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