Lexikon
Strafantrag
förmliches Begehren der Einleitung eines Strafverfahrens, das bei sog. Antragsdelikten (z. B. bei Beleidigung, Hausfriedensbruch, Sachbeschädigung und regelmäßig auch bei leichter vorsätzlicher und fahrlässiger Körperverletzung sowie bei Diebstahl, Unterschlagung und Betrug gegen Angehörige) formelle Voraussetzung für die Strafverfolgung ist (§§ 77 ff. StGB). Antragsberechtigt ist der Verletzte oder Geschädigte, soweit er das 18. Lebensjahr vollendet hat, bei Minderjährigen der jeweilige gesetzlicher Vertreter.
Wissenschaft
Schwebende Atome als Magnetsensoren
Ein Raster aus 270 Rubidium-Atomen, gefangen in optischen Pinzetten, dient als Magnetometer mit einer einzigartigen räumlichen Auflösung. von DIRK EIDEMÜLLER Als der Nobelpreis für Physik des Jahres 1997 vergeben wurde, vermochten sich vermutlich weder die Preisträger noch die Jury vorzustellen, wozu die preisgekrönte Arbeit...
Wissenschaft
Routen des Reichtums
Schon seit der Antike blüht der Handel übers Meer. In der Frühen Neuzeit wurde die ganze Welt für den Fernhandel erschlossen –im Menschenhandel mit afrikanischen Sklaven erreichte der Kampf um die größten Profite seinen traurigen Höhepunkt. Von ROLF HEßBRÜGGE Was man in Rom nicht sieht, gibt es nicht und hat es nie gegeben“,...