Lexikon
Strafantrag
förmliches Begehren der Einleitung eines Strafverfahrens, das bei sog. Antragsdelikten (z. B. bei Beleidigung, Hausfriedensbruch, Sachbeschädigung und regelmäßig auch bei leichter vorsätzlicher und fahrlässiger Körperverletzung sowie bei Diebstahl, Unterschlagung und Betrug gegen Angehörige) formelle Voraussetzung für die Strafverfolgung ist (§§ 77 ff. StGB). Antragsberechtigt ist der Verletzte oder Geschädigte, soweit er das 18. Lebensjahr vollendet hat, bei Minderjährigen der jeweilige gesetzlicher Vertreter.
Wissenschaft
News der Woche 14.06.2024
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Endlich wieder sehen!
Mithilfe der Optogenetik wollen Forscher erblindeten Menschen das Augenlicht zurückgeben. Jetzt melden sie erste Erfolge der neuen Gentherapie. von CHRISTIAN WOLF Erblindete wieder sehen zu lassen, ist ein alter Menschheitstraum. Ein Weg, auf dem Menschen allmählich ihr Augenlicht verlieren, sind erbliche oder altersbedingte...
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