Lexikon
Angehörige
nach § 11 Abs. 1 Nr. 1 StGB die Verwandten und Verschwägerten auf- und absteigender Linie, Adoptiv- und Pflegeeltern und -kinder, Ehegatten und deren Geschwister, Verlobte, Geschwister und deren Ehegatten. Manche Straftaten gegen Angehörige (z. B. Betrug) sind nur auf deren Strafantrag hin verfolgbar. – In
Österreich
kommt der Begriff Angehöriger im Zivilrecht (§ 1409 ABGB) und in einigen Sondergesetzen vor, ferner auch im Strafrecht. – In der Schweiz:
Angehörige im Sinne des StGB (Art. 110 Ziff. 2) sind Ehegatten, Verwandte in gerader Linie, Geschwister und Halbgeschwister, Adoptiveltern und Adoptivkinder.
Wissenschaft
Menschen zum Mond
Generalprobe für neue Landungen: Mit der Mission Artemis 2 beginnt das nächste Kapitel der lunaren Exploration. von RÜDIGER VAAS Rund sechs Jahrzehnte, nachdem erstmals Menschen einen anderen Himmelskörper betreten haben – die vielleicht erstaunlichste Leistung in der daraufhin nicht mehr ganz irdischen Geschichte –, soll der...
Wissenschaft
»Vogelstimmen berühren viele Menschen«
Vogelliebhaber kennen BirdNET längst. Im Interview berichtet der Entwickler Stefan Kahl, inwieweit sich die App als Forschungsplattform vor allem auch bei Experten etabliert hat. Das Gespräch führte TIM SCHRÖDER Herr Dr. Kahl, ist BirdNET mehr als ein Spielzeug? Tatsächlich ist die App eher ein Nebenprodukt unserer...