Lexikon
Trauung
staatlicher (standesamtlicher) wie kirchlicher Akt der Eheschließung. Bei der standesamtlichen Trauung soll der Standesbeamte an die Verlobten einzeln und nacheinander die Frage richten, ob sie die Ehe miteinander eingehen wollen, und, nachdem die Verlobten die Frage bejaht haben, aussprechen, dass sie nunmehr rechtmäßig verbundene Eheleute sind (§ 1312 BGB in der Neufassung vom 4. 5. 1998 Eheschließungsrechtsgesetz). – Ebenso in Österreich nach § 17 Ehegesetz, ähnlich in der Schweiz nach Art. 117 ZGB.
Wissenschaft
25 Kilo Hautstaub
Wie sehr man sich mit dem Putzen auch bemüht, Staub ist in der Wohnung praktisch allgegenwärtig. Warum das so ist, und wo er herkommt, erklärt Dr. med. Jürgen Brater. Mit einer Fläche von rund zwei Quadratmetern und fünf bis sieben Kilogramm Gewicht ist die Haut das größte und schwerste Organ unseres Körpers. Sie schützt unser...
Wissenschaft
Rätselhaftes Fossil neu interpretiert
Je älter ein Fossil ist, desto schwieriger gestaltet sich seine Zuordnung. Gelegentlich müssen frühere Annahmen revidiert werden, wenn neue Fundstücke widersprechende Informationen enthüllen. Eine Studie zeigt nun, dass die rund 500 Millionen Jahre alten Fossilien eines sackartigen, stacheligen Tieres namens Shishania aculeata...