Lexikon
Trauung
staatlicher (standesamtlicher) wie kirchlicher Akt der Eheschließung. Bei der standesamtlichen Trauung soll der Standesbeamte an die Verlobten einzeln und nacheinander die Frage richten, ob sie die Ehe miteinander eingehen wollen, und, nachdem die Verlobten die Frage bejaht haben, aussprechen, dass sie nunmehr rechtmäßig verbundene Eheleute sind (§ 1312 BGB in der Neufassung vom 4. 5. 1998 Eheschließungsrechtsgesetz). – Ebenso in Österreich nach § 17 Ehegesetz, ähnlich in der Schweiz nach Art. 117 ZGB.
Wissenschaft
Verhagelte Vorhersagen
Sommerliche Hagelunwetter können immense Schäden anrichten. Um präzise davor zu warnen, wissen Wetterforscher noch zu wenig über das Phänomen. Das soll sich ändern. von TIM SCHRÖDER Das Gewitter, das sich der baden-württembergischen Stadt Reutlingen am 28. Juli 2013 näherte, war ein blauschwarzes Ungetüm – ein viele Tausend Meter...
Wissenschaft
Programmierbare Bakterienkiller
Die mRNA-Forschenden Katalin Karikó und Drew Weissman haben gemeinsam den Medizin-Nobelpreis 2023 erhalten. Ihre Erkenntnisse sind nicht nur die Basis für die Corona-Impfstoffe, sondern auch für neuartige Antibiotikatherapien. von JÜRGEN BRATER Als der britische Bakteriologe Alexander Fleming im September 1928 nach dem...
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