Lexikon
Trauung
staatlicher (standesamtlicher) wie kirchlicher Akt der Eheschließung. Bei der standesamtlichen Trauung soll der Standesbeamte an die Verlobten einzeln und nacheinander die Frage richten, ob sie die Ehe miteinander eingehen wollen, und, nachdem die Verlobten die Frage bejaht haben, aussprechen, dass sie nunmehr rechtmäßig verbundene Eheleute sind (§ 1312 BGB in der Neufassung vom 4. 5. 1998 Eheschließungsrechtsgesetz). – Ebenso in Österreich nach § 17 Ehegesetz, ähnlich in der Schweiz nach Art. 117 ZGB.
Wissenschaft
Lockdowns ließen Gehirne von Jugendlichen schneller reifen
Die Lockdowns während der Corona-Pandemie haben unser aller Zusammenleben stark beeinflusst. Von den Kontaktbeschränkungen mit am meisten betroffen waren Kinder und Jugendliche, was sich häufig in psychischen Folgen zeigte. Nun legen Gehirnscans nahe, dass die Lockdowns auch die Gehirnentwicklung von Teenagern verändert haben....
Wissenschaft
Eine Menge Magie in der Materie
In den Jahren des Ersten Weltkriegs hat der berühmte Soziologe Max Weber seine nach wie vor oft zitierte Rede über „Wissenschaft als Beruf“ gehalten und darin von der Berechenbarkeit der Dinge zwischen Himmel und Erde gesprochen, die in seinen Augen eine „Entzauberung der Welt“ zur Folge hatte. Leider ist Max Weber schon 1920...