Lexikon
Verbraucherinsolvenzverfahren
gemäß der am 5. 10. 1994 vom Bundestag verabschiedeten Insolvenzordnung seit dem 1. 1. 1999 gesetzlich zulässiges Verfahren, nach dem unter bestimmten Voraussetzungen Personen bei Zahlungsunfähigkeit eine vollständige Schuldenbefreiung erlangen können. Nach § 304 dürfen Antragsteller keine oder nur eine geringfügige wirtschaftliche Tätigkeit ausüben, um ein derartiges Entschuldungsverfahren einleiten zu können. Ziel ist die bestmögliche Befriedigung von Gläubigerinteressen. Am Beginn steht der Versuch einer außergerichtlichen Einigung, danach kann per Gerichtsverfahren ein Schuldenbereinigungsplan aufgestellt werden. Scheitert dies, folgt ein vereinfachtes Abwicklungsverfahren mit einer Restschuldenbefreiung nach sechs Jahren.
Wissenschaft
Superstrukturen im All
Galaxien formen gigantische Gebilde. Nun wurde eines sogar in unserer kosmischen Nachbarschaft aufgespürt. von RÜDIGER VAAS Die Kartierung des Universums sorgt immer wieder für Überraschungen. So wurde die Entdeckung der nächstgelegenen Superstruktur erstaunlicherweise erst im März 2025 publiziert. Sie ist mit einer Länge von...
Wissenschaft
Gondwanas Erbe
Als der Urkontinent Gondwana zerbrach, hinterließ er markante Spuren im südlichen Afrika von heute – und setzte eine lange währende Welle intensiver Erosion in Gang. von THORSTEN DAMBECK Wer im Urlaub die Relikte eines Urkontinents besichtigen will, ist in Südafrika am richtigen Ort. Für mehr als 500 Millionen Jahre dominierte...