Lexikon

Verbraucherinsolvenzverfahren

gemäß der am 5. 10. 1994 vom Bundestag verabschiedeten Insolvenzordnung seit dem 1. 1. 1999 gesetzlich zulässiges Verfahren, nach dem unter bestimmten Voraussetzungen Personen bei Zahlungsunfähigkeit eine vollständige Schuldenbefreiung erlangen können. Nach § 304 dürfen Antragsteller keine oder nur eine geringfügige wirtschaftliche Tätigkeit ausüben, um ein derartiges Entschuldungsverfahren einleiten zu können. Ziel ist die bestmögliche Befriedigung von Gläubigerinteressen. Am Beginn steht der Versuch einer außergerichtlichen Einigung, danach kann per Gerichtsverfahren ein Schuldenbereinigungsplan aufgestellt werden. Scheitert dies, folgt ein vereinfachtes Abwicklungsverfahren mit einer Restschuldenbefreiung nach sechs Jahren.
Antennenstation
Wissenschaft

Zehntausend Antennen für die Astronomie

Zwei Kontinente, Myriaden von Sensoren, extreme Datenströme: Mit dem Square Kilometre Array entsteht das größte Radioteleskop der Welt. von KAI DÜRFELD In flimmernder Hitze ragen metallene Stäbe aus dem roten Staub des australischen Outbacks. Aus der Ferne wirken sie wie ein futuristischer Wald. Auch die vielen...

Tanzen
Wissenschaft

Tanzen für die Gesundheit

Ob Paartanz oder Zumba: Tanzen bringt den Kreislauf in Schwung und stimuliert das Gehirn. Warum uns Bewegung zur Musik guttut. von FREDERIK JÖTTEN (Text) und LINUS SCHILLING (Illustrationen) Tanzen liegt in unseren Genen. Schon Babys bewegen sich zu einem ihnen vorgespielten Rhythmus. Und je mehr sie sich bewegen, desto mehr...

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