Lexikon
Verbraucherinsolvenzverfahren
gemäß der am 5. 10. 1994 vom Bundestag verabschiedeten Insolvenzordnung seit dem 1. 1. 1999 gesetzlich zulässiges Verfahren, nach dem unter bestimmten Voraussetzungen Personen bei Zahlungsunfähigkeit eine vollständige Schuldenbefreiung erlangen können. Nach § 304 dürfen Antragsteller keine oder nur eine geringfügige wirtschaftliche Tätigkeit ausüben, um ein derartiges Entschuldungsverfahren einleiten zu können. Ziel ist die bestmögliche Befriedigung von Gläubigerinteressen. Am Beginn steht der Versuch einer außergerichtlichen Einigung, danach kann per Gerichtsverfahren ein Schuldenbereinigungsplan aufgestellt werden. Scheitert dies, folgt ein vereinfachtes Abwicklungsverfahren mit einer Restschuldenbefreiung nach sechs Jahren.
Wissenschaft
Narwal-Snacks und Heringskarussell
Die Erwärmung des Meeres ist im Nordatlantik deutlich merkbar. Ihre Anpassungsfähigkeit hilft den dort lebenden Schwertwalen, sich darauf einzustellen und neue Überlebensstrategien zu entwickeln. von BETTINA WURCHE Der nördliche Nordatlantik ist besonders stark vom Klimawandel geprägt: Durch die Meereserwärmung geht die...
Wissenschaft
Menschen lebten schon vor 150.000 Jahren im Regenwald
Vor rund 300.000 Jahren entwickelte sich der moderne Mensch in offenen Graslandschaften Afrikas. Von dort breitete er sich in die unterschiedlichsten Lebensräume aus. Dichte Regenwälder galten allerdings bislang als natürliche Barriere für frühe Vertreter unserer Spezies. Doch nun zeigen neu datierte Funde uralter Steinwerkzeuge...