Lexikon

Verbraucherinsolvenzverfahren

gemäß der am 5. 10. 1994 vom Bundestag verabschiedeten Insolvenzordnung seit dem 1. 1. 1999 gesetzlich zulässiges Verfahren, nach dem unter bestimmten Voraussetzungen Personen bei Zahlungsunfähigkeit eine vollständige Schuldenbefreiung erlangen können. Nach § 304 dürfen Antragsteller keine oder nur eine geringfügige wirtschaftliche Tätigkeit ausüben, um ein derartiges Entschuldungsverfahren einleiten zu können. Ziel ist die bestmögliche Befriedigung von Gläubigerinteressen. Am Beginn steht der Versuch einer außergerichtlichen Einigung, danach kann per Gerichtsverfahren ein Schuldenbereinigungsplan aufgestellt werden. Scheitert dies, folgt ein vereinfachtes Abwicklungsverfahren mit einer Restschuldenbefreiung nach sechs Jahren.
Atmosphäre, Emission
Wissenschaft

Klimawäsche für die Atmosphäre

Der weitere Anstieg der CO2-Konzentration in der irdischen Lufthülle wird sich nur stoppen lassen, wenn die Emissionen sinken – und der Atmosphäre überdies Klimagas entzogen wird. von HARTMUT NETZ Die Frage, wie sich der Klimawandel bremsen oder gar stoppen ließe, beantwortet der Science-Fiction-Kurzfilm „The Great Endeavor“ – ...

Illustration der tiefen Hirnstimulation des lateralen Hypothalamus, wie sie in der Studie eingesetzt wurde
Wissenschaft

Gehirnimplantat lässt teilgelähmte Menschen wieder laufen

Verletzungen des Rückenmarks führen oft zu Lähmungen und Gehproblemen. Nun haben Forscher überraschend herausgefunden, dass eine zuvor nicht mit Bewegungen assoziierte Gehirnregion an der Genesung beteiligt ist: der laterale Hypothalamus. Versuche mit Mäusen, Ratten und Menschen zeigten, dass der laterale Hypothalamus den...

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