Lexikon
Verteidigungsfall
tatsächlicher Zustand einer Bedrohung der Bundesrepublik Deutschland durch einen äußeren Feind. Die Feststellung, dass der Verteidigungsfall eingetreten ist, trifft nach Art. 115a GG der Bundestag mit Zustimmung des Bundesrats; der Beschluss wird vom Bundespräsidenten verkündet; mit der Verkündung befindet sich die Bundesrepublik Deutschland praktisch im Kriegszustand. Stehen einem rechtzeitigen Zusammentritt des Bundestags unüberwindliche Hindernisse entgegen und verlangt die Lage außerdem unabweisbar ein sofortiges Handeln, so kann der Gemeinsame Ausschuss (Notparlament) mit Zweidrittelmehrheit die Feststellung des Verteidigungsfalls treffen (Verkündung ebenfalls durch den Bundespräsidenten).
Wissenschaft
Tiere in der Antarktis mit H5N1-Virus infiziert
Der Vogelgrippe-Erreger breitet sich weltweit immer weiter aus und dringt dabei bis in die abgelegensten Orte vor, wie eine neue Studie zeigt. Das H5N1-Virus hat demnach inzwischen auch diverse Wildtiere in der Antarktis infiziert, darunter verschiedene Vögel und Säugetiere wie Seeelefanten und Seebären. Der Erreger verbreitete...
Wissenschaft
Süßes ohne Reue
Wer auf Zucker verzichten will, greift häufig zu Lightprodukten mit Süßstoffen. Aber sind das tatsächlich gesündere Alternativen? von CAROLIN SAGE Unsere Beziehung zu Zucker ist ambivalent. Süßspeisen sind nicht nur fester Bestandteil unserer Ernährung, sondern auch unserer Kultur. Was wäre der Advent ohne Lebkuchen und...