Lexikon
Verteidigungsfall
tatsächlicher Zustand einer Bedrohung der Bundesrepublik Deutschland durch einen äußeren Feind. Die Feststellung, dass der Verteidigungsfall eingetreten ist, trifft nach Art. 115a GG der Bundestag mit Zustimmung des Bundesrats; der Beschluss wird vom Bundespräsidenten verkündet; mit der Verkündung befindet sich die Bundesrepublik Deutschland praktisch im Kriegszustand. Stehen einem rechtzeitigen Zusammentritt des Bundestags unüberwindliche Hindernisse entgegen und verlangt die Lage außerdem unabweisbar ein sofortiges Handeln, so kann der Gemeinsame Ausschuss (Notparlament) mit Zweidrittelmehrheit die Feststellung des Verteidigungsfalls treffen (Verkündung ebenfalls durch den Bundespräsidenten).
Wissenschaft
Auf Beutezug im hohen Norden
Die steigenden Temperaturen und das Schwinden des Eises in der Arktis wecken Begehrlichkeiten. Denn die Region ist reich an Rohstoffen. Und sie bietet Raum für neue Handelsrouten. von RALF BUTSCHER Als am 2. August 2007 drei russische Wissenschaftler an Bord des Tauchboots „Mir-1“ den Nordpol erreichten, setzten sie dort umgehend...
Wissenschaft
Kein Kollaps im Paradies auf Erden
Ostern 1722 sind niederländische Seefahrer irgendwo zwischen dem südamerikanischen Kontinent und Neuseeland auf eine Insel gestoßen, die als einsamster Ort der Erde bekannt wurde. Denn sie liegt am weitesten von jeder anderen menschlichen Siedlung entfernt. Die Niederländer gaben dem kleinen Flecken Land im riesigen Meer den...