Lexikon
Verteidigungsfall
tatsächlicher Zustand einer Bedrohung der Bundesrepublik Deutschland durch einen äußeren Feind. Die Feststellung, dass der Verteidigungsfall eingetreten ist, trifft nach Art. 115a GG der Bundestag mit Zustimmung des Bundesrats; der Beschluss wird vom Bundespräsidenten verkündet; mit der Verkündung befindet sich die Bundesrepublik Deutschland praktisch im Kriegszustand. Stehen einem rechtzeitigen Zusammentritt des Bundestags unüberwindliche Hindernisse entgegen und verlangt die Lage außerdem unabweisbar ein sofortiges Handeln, so kann der Gemeinsame Ausschuss (Notparlament) mit Zweidrittelmehrheit die Feststellung des Verteidigungsfalls treffen (Verkündung ebenfalls durch den Bundespräsidenten).
Wissenschaft
Troja und die Spur des Goldes
Vor 4500 Jahren tauschten die Mächtigen der Welt Güter, Ideen und – das zeigen jüngste Forschungen – jede Menge Gold.
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Wissenschaft
Wenig Raum für Nachhaltigkeit
Tiny Houses gelten als optimales Zuhause für einen umwelt- und klimafreundlichen Lebensstil. Aber wie nachhaltig sind die meist hölzernen Winzlinge wirklich? von ROLF HEßBRÜGGE Für die einen ist es ein romantischer Wohntraum, für andere der Inbegriff einer minimalistischen Lebensweise im Einklang mit der Natur: das Tiny House....