Lexikon

Verteidigungsfall

tatsächlicher Zustand einer Bedrohung der Bundesrepublik Deutschland durch einen äußeren Feind. Die Feststellung, dass der Verteidigungsfall eingetreten ist, trifft nach Art. 115a GG der Bundestag mit Zustimmung des Bundesrats; der Beschluss wird vom Bundespräsidenten verkündet; mit der Verkündung befindet sich die Bundesrepublik Deutschland praktisch im Kriegszustand. Stehen einem rechtzeitigen Zusammentritt des Bundestags unüberwindliche Hindernisse entgegen und verlangt die Lage außerdem unabweisbar ein sofortiges Handeln, so kann der Gemeinsame Ausschuss (Notparlament) mit Zweidrittelmehrheit die Feststellung des Verteidigungsfalls treffen (Verkündung ebenfalls durch den Bundespräsidenten).
Wissenschaft

Was ist Zeit?

Manche Fragen kann man problemlos formulieren. Und auf den ersten Blick sehen sie auch so aus, als könne man sie einfach beantworten. Aber wenn man ein bisschen genauer darüber nachdenkt, stellen sie sich schnell als extrem harte Nüsse heraus. „Was sollen wir denn heute essen?“ ist eine davon, wie alle bestätigen können, die...

Organoide sind wenige Millimeter große 3D-Zellkultursysteme. Sie können im Labor jahrelang wachsen. ©Labor von Mina Gouti, Pablo Castagnola, Max Delbrück Center
Wissenschaft

Gehirn aus der Petrischale

Die Hirnforscher nutzen Organoide, um zumindest Teile der Entwicklung des Gehirns verfolgen zu können.

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