Lexikon

Verteidigungsfall

tatsächlicher Zustand einer Bedrohung der Bundesrepublik Deutschland durch einen äußeren Feind. Die Feststellung, dass der Verteidigungsfall eingetreten ist, trifft nach Art. 115a GG der Bundestag mit Zustimmung des Bundesrats; der Beschluss wird vom Bundespräsidenten verkündet; mit der Verkündung befindet sich die Bundesrepublik Deutschland praktisch im Kriegszustand. Stehen einem rechtzeitigen Zusammentritt des Bundestags unüberwindliche Hindernisse entgegen und verlangt die Lage außerdem unabweisbar ein sofortiges Handeln, so kann der Gemeinsame Ausschuss (Notparlament) mit Zweidrittelmehrheit die Feststellung des Verteidigungsfalls treffen (Verkündung ebenfalls durch den Bundespräsidenten).
Pflanzen, Medikamente
Wissenschaft

»Es herrscht Goldgräberstimmung«

Wirksame Naturstoffe stammen häufig aus dem Globalen Süden. Der Biologe Marco Thines spricht im Interview darüber, wie Mensch und Natur vor Biopiraterie geschützt werden sollen – und was das für die Forschung bedeutet. Das Gespräch führte SALOME BERBLINGER Herr Prof. Thines, was ist Biopiraterie? Biopiraterie ist die Nutzung von...

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Wissenschaft

Können wir Strom mit dem Erdmagnetfeld erzeugen?

Wenn es möglich wäre, das Magnetfeld der Erde zu nutzen, um elektrischen Strom zu erzeugen, dann würde das sicherlich bereits jemand tun, oder? Also geht es offenbar nicht, dachte ich. Und alle anderen dachten das auch. Bis ein Team von Physikern vor ein paar Monaten bewies, dass es doch möglich ist. Unfassbar! Wie soll das […]...

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