Lexikon

Verteidigungsfall

tatsächlicher Zustand einer Bedrohung der Bundesrepublik Deutschland durch einen äußeren Feind. Die Feststellung, dass der Verteidigungsfall eingetreten ist, trifft nach Art. 115a GG der Bundestag mit Zustimmung des Bundesrats; der Beschluss wird vom Bundespräsidenten verkündet; mit der Verkündung befindet sich die Bundesrepublik Deutschland praktisch im Kriegszustand. Stehen einem rechtzeitigen Zusammentritt des Bundestags unüberwindliche Hindernisse entgegen und verlangt die Lage außerdem unabweisbar ein sofortiges Handeln, so kann der Gemeinsame Ausschuss (Notparlament) mit Zweidrittelmehrheit die Feststellung des Verteidigungsfalls treffen (Verkündung ebenfalls durch den Bundespräsidenten).
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Warum erholte sich das Erdklima nach starkem Vulkanismus in der Erdgeschichte oft so langsam? Aus einer Studie geht nun hervor, dass noch lange, nachdem die großen Eruptionen vorüber waren, große Mengen des Treibhausgases Kohlendioxid aus dem Untergrund der Megavulkane in die Atmosphäre strömten. Die Ergebnisse tragen damit zum...

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