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25. März 1982
Die DDR-Volkskammer verabschiedet ein Wehrdienstgesetz, das die vormilitärische Ausbildung von Jugendlichen und für den Verteidigungsfall die Einbeziehung von Frauen in die allgemeine Wehrpflicht festschreibt. Ein weiteres Gesetz regelt u. a. den Schusswaffengebrauch an der Grenze.
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