Lexikon
Verwaltungsdienst
der öffentliche Dienst im Bereich der Verwaltung (zu unterscheiden vom Justizdienst). Der Verwaltungsdienst wird besonders durch Beamte des einfachen, mittleren, gehobenen und höheren Dienstes versehen. Bestimmungen über die Voraussetzungen für die Aufnahme in den Verwaltungsdienst, über die Beförderung u. a. sind für den Bereich des Bundes in der Bundeslaufbahnverordnung in der Fassung vom 12. 2. 2009 enthalten. Neben den Beamten sind im Verwaltungsdienst auch Angestellte beschäftigt. Die Ausübung hoheitsrechtlicher Befugnisse soll aber in der Hand von Beamten liegen (Art. 33 Abs. 4 GG).
Wissenschaft
Fossilfund belegt weite Verbreitung des Paranthropus
Der Paranthropus war ein Verwandter unserer vormenschlichen Vorfahren. Jetzt haben Forschender mehr als 1000 Kilometer nördlich des bisher angenommenen Verbreitungsgebiets einen fossilen Kiefer gefunden, der sich eindeutig dem Paranthropus zuordnen lässt. Damit reiht sich auch diese Gattung in die zahlreichen Homininen ein, die...
Wissenschaft
Ozonbelastung verringert Kohlenstoffbindung
Was uns an heißen Sonnentagen belastet, macht offenbar auch tropischen Bäumen schwer zu schaffen: Bodennahes Ozon, das sich durch Luftverschmutzung bildet, schränkt das Wachstum der Tropenwälder deutlich ein, geht aus einer Studie hervor. Den Hochrechnungen zufolge könnte anthropogene Ozonbelastung zu einer um 17 Prozent...