Lexikon
Verwaltungsdienst
der öffentliche Dienst im Bereich der Verwaltung (zu unterscheiden vom Justizdienst). Der Verwaltungsdienst wird besonders durch Beamte des einfachen, mittleren, gehobenen und höheren Dienstes versehen. Bestimmungen über die Voraussetzungen für die Aufnahme in den Verwaltungsdienst, über die Beförderung u. a. sind für den Bereich des Bundes in der Bundeslaufbahnverordnung in der Fassung vom 12. 2. 2009 enthalten. Neben den Beamten sind im Verwaltungsdienst auch Angestellte beschäftigt. Die Ausübung hoheitsrechtlicher Befugnisse soll aber in der Hand von Beamten liegen (Art. 33 Abs. 4 GG).
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Im Dezember 2022 hat die Europäische Kommission einem Gesetzentwurf des französischen Parlaments zugestimmt, der alle Kurzstreckenflüge in unserem Nachbarland verbietet, für die es eine alternative Zugverbindung mit einer Fahrzeit von weniger als zweieinhalb Stunden gibt. Viele der betroffenen Flugverbindungen sind vermutlich...
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Kosmische Kollision
Die Zukunft der Milchstraße ist turbulent: Erst kommt es zum Crash mit der Andromeda-Galaxie, dann fusionieren beide Sterneninseln. von RÜDIGER VAAS Seit dem Urknall vor 13,8 Milliarden Jahren dehnt sich der Weltraum aus, und die Galaxienhaufen entfernen sich voneinander. Doch im kleineren kosmischen Maßstab, in der Größenordnung...
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