Lexikon
Vormerkung
besondere Grundbucheintragung zur Sicherung eines (auch künftigen oder bedingten) Anspruchs auf Einräumen oder Aufheben eines Rechts an einem Grundstück, an einem das Grundstück belastenden Recht oder auf Änderung des Inhalts oder des Rangs eines solchen Rechts. – In Österreich ist die Vormerkung in §§ 8 ff. des Grundbuchgesetzes, in der Schweiz ist sie hauptsächlich in Art. 959 ff. ZGB geregelt.
Wissenschaft
Wurmlöcher im Quantencomputer?
Ich habe neulich gelesen, dass Forscher ein Wurmloch im Quantencomputer erschaffen haben. Das überraschte mich nicht, weil ich über diese Mogelpackung schon vor Jahren Witze gemacht habe. Was mich aber überraschte war, dass die Geschichte in Zeitungen wie der New York Times und dem Guardian breitgetreten wurde. Ich will deshalb...
Wissenschaft
Astronomen finden Biomolekül-Vorstufen in protoplanetarer Scheibe
Die Vorstufen wichtiger Biomoleküle wie Aminosäuren und DNA könnten aus dem Weltall gekommen sein – das vermuten Astronomen schon länger. Ein neuer Fund in der protoplanetaren Scheibe eines Jungsterns stützt dies nun. In der rotierenden Gas- und Staubscheibe um den rund 1305 Lichtjahre entfernten Protostern V883 Orionis haben...