Lexikon
Vormerkung
besondere Grundbucheintragung zur Sicherung eines (auch künftigen oder bedingten) Anspruchs auf Einräumen oder Aufheben eines Rechts an einem Grundstück, an einem das Grundstück belastenden Recht oder auf Änderung des Inhalts oder des Rangs eines solchen Rechts. – In Österreich ist die Vormerkung in §§ 8 ff. des Grundbuchgesetzes, in der Schweiz ist sie hauptsächlich in Art. 959 ff. ZGB geregelt.
Wissenschaft
Neues Medikament gegen Hitzewallungen
In den Wechseljahren leiden die meisten Frauen unter häufigen Hitzewallungen. Jetzt könnte ihnen ein neues nicht-hormonelles Medikament helfen. Durch das Präparat Elinzanetant treten die Hitzewallungen deutlich seltener auf und verlaufen schwächer, wie eine klinische Studie belegt. Auch Schlafstörungen werden mit dem Wirkstoff...
Wissenschaft
Zupacken mit Spinnenkräften
Ein neuer Typ von künstlichen Muskeln öffnet den Weg zu Robotern mit menschenähnlichen motorischen Fähigkeiten. Für die Entwicklung standen unter anderem Spinnenbeine Pate. von REINHARD BREUER Spinnen lassen viele Menschen gruseln. Das liegt nicht zuletzt an ihren langen haarigen Beinen. Doch wenn Roboterforscher auf die...
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