Lexikon
Vormerkung
besondere Grundbucheintragung zur Sicherung eines (auch künftigen oder bedingten) Anspruchs auf Einräumen oder Aufheben eines Rechts an einem Grundstück, an einem das Grundstück belastenden Recht oder auf Änderung des Inhalts oder des Rangs eines solchen Rechts. – In Österreich ist die Vormerkung in §§ 8 ff. des Grundbuchgesetzes, in der Schweiz ist sie hauptsächlich in Art. 959 ff. ZGB geregelt.
Wissenschaft
Die scheuen Giganten
Planeten ferner Sterne werden wahrscheinlich von riesigen Monden umkreist, die alle Trabanten im Sonnensystem weit in den Schatten stellen. von THORSTEN DAMBECK Entdeckungen sind das tägliche Geschäft der Astronomen. Größtenteils liegt das an immer leistungsfähigeren Instrumenten und ausgefeilteren Methoden, mit denen der Himmel...
Wissenschaft
Algen und Pilze auf dem Mars?
Seltsame Strukturen auf vielen Fotos der NASA-Rover geben Anlass zu Spekulationen über außerirdisches Leben. von RÜDIGER VAAS Als der Dresdner Geologe Ernst Kalkowsky 1908 vermutete, bestimmte geschichtete und knollige Steine im rund 250 Millionen Jahre alten norddeutschen Buntsandstein wären durch Lebewesen gebildet worden,...