Lexikon
Vormerkung
besondere Grundbucheintragung zur Sicherung eines (auch künftigen oder bedingten) Anspruchs auf Einräumen oder Aufheben eines Rechts an einem Grundstück, an einem das Grundstück belastenden Recht oder auf Änderung des Inhalts oder des Rangs eines solchen Rechts. – In Österreich ist die Vormerkung in §§ 8 ff. des Grundbuchgesetzes, in der Schweiz ist sie hauptsächlich in Art. 959 ff. ZGB geregelt.
Wissenschaft
Der heilige Ring
Auf der Schwelle vom Neolithikum zur Bronzezeit befand sich im heutigen Sachsen-Anhalt ein wichtiges religiöses Zentrum – ein Ringheiligtum von beachtlichen Ausmaßen, erbaut von den Glockenbecherleuten, die ab 2400 v. Chr. hierher eingewandert waren. von DAVID NEUHÄUSER Vor rund 7.500 Jahren begannen Menschen in Mitteleuropa mit...
Wissenschaft
Das Leben vermessen
Digitale Zwillinge und ein ganzheitliches Verständnis der Biologie könnten die Gesundheitsmedizin entscheidend verbessern. von PETER SPORK Wissen Sie, was ein „medizinisches Selfie“ ist? Vermutlich nicht. Aber schon in zehn Jahren machen Sie es vielleicht von sich. Der Begriff stammt vom US-amerikanischen Mediziner und Buchautor...