Lexikon
Wahlmonarchie
eine monarchische Staatsform, bei der der Monarch sein Amt auf Lebensdauer ausübt und der Nachfolger durch Wahl eines Kollegiums bestimmt wird. Das mittelalterliche Kaiserreich war verfassungsrechtlich eine Wahlmonarchie, in der politischen Wirklichkeit aber seit Mitte des 15. Jahrhunderts eine Erbmonarchie. Als Wahlkollegium fungierten die Kurfürsten. Sie benutzten ihre verfassungsrechtliche Stellung immerhin dazu, dem Bewerber auf den Kaiserthron in der Form der Wahlkapitulationen Bedingungen für die Ausübung seiner Herrschaft zu stellen.
Wissenschaft
Programmierbare Bakterienkiller
Die mRNA-Forschenden Katalin Karikó und Drew Weissman haben gemeinsam den Medizin-Nobelpreis 2023 erhalten. Ihre Erkenntnisse sind nicht nur die Basis für die Corona-Impfstoffe, sondern auch für neuartige Antibiotikatherapien. von JÜRGEN BRATER Als der britische Bakteriologe Alexander Fleming im September 1928 nach dem...
Wissenschaft
Hat Altern einen Sinn?
Es gibt Sätze, die werden so oft benutzt, dass ihre Wirkung sich inzwischen abgenutzt hat. In der Bioforschung besteht diese Gefahr für den berühmten Satz „Nichts in der Biologie ergibt Sinn, außer im Lichte der Evolution“. Im Jahr 1974 wählte der in der heutigen Ukraine geborene US-Genetiker Theodosius Dobzhansky ihn als Titel...
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