Lexikon
Wahlmonarchie
eine monarchische Staatsform, bei der der Monarch sein Amt auf Lebensdauer ausübt und der Nachfolger durch Wahl eines Kollegiums bestimmt wird. Das mittelalterliche Kaiserreich war verfassungsrechtlich eine Wahlmonarchie, in der politischen Wirklichkeit aber seit Mitte des 15. Jahrhunderts eine Erbmonarchie. Als Wahlkollegium fungierten die Kurfürsten. Sie benutzten ihre verfassungsrechtliche Stellung immerhin dazu, dem Bewerber auf den Kaiserthron in der Form der Wahlkapitulationen Bedingungen für die Ausübung seiner Herrschaft zu stellen.
Wissenschaft
Das Pangenom des Menschen
Ein internationales Forscherteam hat einen neuen digitalen Datensatz unseres Erbguts vorgestellt. von RAINER KURLEMANN Die Entschlüsselung des menschlichen Genoms ist eine Mammutaufgabe. Sie wird viele Generationen von Wissenschaftlern beschäftigen. Doch es geht voran. Ein internationales Team aus 119 Forschern hat im Mai 2023...
Wissenschaft
Eine Portion Entengrütze, bitte!
So manches neue Lebensmittel ist nachhaltiger oder gesünder als das, was wir normalerweise essen. Aber das Ungewohnte schreckt viele Menschen ab. Ein Plädoyer für mehr Erlebnishunger. von RAINER KURLEMANN Europas Kochbücher enthalten keine Rezepte für die neuen Zutaten, die demnächst ins Supermarktregal kommen. Ein kleiner...
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