Lexikon

Wahlmonarchie

eine monarchische Staatsform, bei der der Monarch sein Amt auf Lebensdauer ausübt und der Nachfolger durch Wahl eines Kollegiums bestimmt wird. Das mittelalterliche Kaiserreich war verfassungsrechtlich eine Wahlmonarchie, in der politischen Wirklichkeit aber seit Mitte des 15. Jahrhunderts eine Erbmonarchie. Als Wahlkollegium fungierten die Kurfürsten. Sie benutzten ihre verfassungsrechtliche Stellung immerhin dazu, dem Bewerber auf den Kaiserthron in der Form der Wahlkapitulationen Bedingungen für die Ausübung seiner Herrschaft zu stellen.
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Wissenschaft

»Der Klimawandel gefährdet unsere eigene Existenz«

Schadstoffe in der Luft machen anfälliger für Allergien. Wer das Klima schützt, tut auch Gutes für die eigene Gesundheit. Das Gespräch führte SALOME BERBLINGER   Frau Prof. Traidl-Hoffmann, macht uns der Klimawandel krank? Ja, und zwar von Kopf bis Fuß. Der Klimawandel betrifft die mentale Gesundheit sowie Herz, Lunge und...

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Wissenschaft

Computer überall

„Computus“ – so heißt das Buch, in dem der Mittelalterhistoriker Arno Borst erklärt, dass Leute, die ihre Texte auf einem Computer schreiben und Geld von einem Konto abheben, Dinge nutzen, deren Bezeichnungen von dem Ausdruck „computus“ abstammen, der zugleich uralt und vielseitig ist. Bereits in der Antike erfassten die Menschen...

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