Lexikon

Wirtschaftsabkommen

Handelsvertrag; Handelsabkommen
Vertrag zwischen zwei oder mehreren Staaten über die Regelung des Handels-, Güter-, Reise- und Schifffahrtverkehrs, des Niederlassungsrechts, die Bestimmungen der Zollsätze u. a.; wird für einen bestimmten Zeitraum geschlossen, die Kündigung ist meist erschwert. Grundlage der meisten Wirtschaftsabkommen ist die Gegenseitigkeit (Reziprozität), von 1860 bis zum 1. Weltkrieg besonders nach dem Grundsatz der Meistbegünstigung; nach dem 1. Weltkrieg herrschte infolge der zerrütteten Weltwirtschaftslage und der Kontingentierungsvorschriften das Präferenzsystem vor; nach dem 2. Weltkrieg wurde besonders durch die Gründung des GATT (seit 1995 WTO) eine Liberalisierung angestrebt.
Miyake, Dispilio-Ausgrabungen
Wissenschaft

Kosmischer Fingerabdruck in Baumringen

Ungewöhnliche Strahlungsausbrüche der Sonne ermöglichen es Archäologen, jahrtausendealte Hölzer aufs Jahr genau zu datieren. Daraus ergeben sich neue Erkenntnisse zu frühen Zivilisationen. von DIRK EIDEMÜLLER Die archäologische Arbeit ist oft wie ein riesiges Puzzle. Man gräbt beispielsweise durch eine steinzeitliche Siedlung und...

Felsgravur eines Kamels
Wissenschaft

Felsgravuren zeugen von früher Besiedlung der arabischen Wüste

In der Wüste Saudi-Arabiens haben Archäologen riesige Gravuren auf steilen Felswänden gefunden, die dort vor 12.800 bis 11.400 Jahren eingeritzt wurden. Sie zeigen Tiere wie Kamele und Gazellen in Lebensgröße und dienten wahrscheinlich als generationenübergreifende Wegweiser zu den seltenen Oasen. Demnach wurde diese...

Weitere Artikel aus dem Wahrig Herkunftswörterbuch

Weitere Artikel aus dem Vornamenlexikon