Lexikon
Wirtschaftsabkommen
Handelsvertrag; HandelsabkommenVertrag zwischen zwei oder mehreren Staaten über die Regelung des Handels-, Güter-, Reise- und Schifffahrtverkehrs, des Niederlassungsrechts, die Bestimmungen der Zollsätze u. a.; wird für einen bestimmten Zeitraum geschlossen, die Kündigung ist meist erschwert. – Grundlage der meisten Wirtschaftsabkommen ist die Gegenseitigkeit (Reziprozität), von 1860 bis zum 1. Weltkrieg besonders nach dem Grundsatz der Meistbegünstigung; nach dem 1. Weltkrieg herrschte infolge der zerrütteten Weltwirtschaftslage und der Kontingentierungsvorschriften das Präferenzsystem vor; nach dem 2. Weltkrieg wurde besonders durch die Gründung des GATT (seit 1995 WTO) eine Liberalisierung angestrebt.
Wissenschaft
Warum das Wollnashorn verschwand
Was geschah mit den gehörnten Zottel-Kolossen? Eine Studie wirft neues Licht auf die Ursachen des Aussterbens der Wollnashörner am Ende der letzten Eiszeit. Die Rekonstruktion ihrer Populationsgeschichte legt nahe, dass eine Kombination aus klimabedingter Lebensraumfragmentierung und geringer, aber anhaltender Bejagung durch den...
Wissenschaft
Die alten Griechen sind noch älter
Ein Archäologe aus Wien und ein deutscher Kernphysiker eichen die Chronologie der Antike neu. von ROLF HEßBRÜGGE Stefanos Gimatzidis sitzt in seinem Wiener Büro, trinkt einen Schluck Tee und hält kurz inne. Dann verrät er: „Ein guter Bekannter von mir, der Professor der Klassischen Archäologie an der Uni Montreal ist, hat mich...