Lexikon
Wirtschaftsabkommen
Handelsvertrag; HandelsabkommenVertrag zwischen zwei oder mehreren Staaten über die Regelung des Handels-, Güter-, Reise- und Schifffahrtverkehrs, des Niederlassungsrechts, die Bestimmungen der Zollsätze u. a.; wird für einen bestimmten Zeitraum geschlossen, die Kündigung ist meist erschwert. – Grundlage der meisten Wirtschaftsabkommen ist die Gegenseitigkeit (Reziprozität), von 1860 bis zum 1. Weltkrieg besonders nach dem Grundsatz der Meistbegünstigung; nach dem 1. Weltkrieg herrschte infolge der zerrütteten Weltwirtschaftslage und der Kontingentierungsvorschriften das Präferenzsystem vor; nach dem 2. Weltkrieg wurde besonders durch die Gründung des GATT (seit 1995 WTO) eine Liberalisierung angestrebt.
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