Lexikon
Witwenrente
Hinterbliebenenrente an die Ehefrau des verstorbenen Versicherten aus der Unfall- und Rentenversicherung. Die Witwe erhält die Witwenrente nach dem Tod ihres Mannes; bei der Witwenrente aus der Rentenversicherung ist Voraussetzung, dass dem Verstorbenen zur Zeit seines Todes Versichertenrente zustand oder zu diesem Zeitpunkt die Wartezeit von ihm erfüllt war oder als erfüllt gilt. Anspruch auf große Witwenrente besteht, wenn die Witwe ein eigenes oder ein Kind des Verstorbenen unter 18 Jahren erzieht, das 45. Lebensjahr vollendet hat oder erwerbsgemindert ist, andernfalls nur kleine Witwenrente. Die große Witwenrente beträgt 60% der Versichertenrente des Verstorbenen, die kleine Witwenrente 40% der großen Witwenrente. Bei Wiederverheiratung erlischt die Witwenrente, es wird eine Abfindung gewährt; der Anspruch auf Witwenrente kann aber wieder aufleben, wenn die Ehe aufgelöst wird.
Wissenschaft
Verwenden wir die falsche Art von Strom?
Was soll das heißen, „die falsche Art von elektrischem Strom“? Strom ist Strom. Was soll daran falsch sein? Nun ja, praktisch das gesamte Stromnetz, aus dem wir tagtäglich unseren elektrischen Strom beziehen, arbeitet mit Wechselstrom. Vereinfacht gesagt, fließen die Elektronen also in schnellem Wechsel vor- und rückwärts durch...
Wissenschaft
Familienplanung
Dass Jungtiere beste Bedingungen vorfinden, wenn sie geboren werden, ist überlebenswichtig. Um dies zu gewährleisten, müssen ihre Eltern zur rechten Zeit zusammenfinden. Von Elena Bernard Wenn im Frühling die Tage länger werden, die Temperaturen steigen und die Bäume frische grüne Blätter bekommen, beginnt die Zeit der Tierkinder...