Lexikon
Witwenrente
Hinterbliebenenrente an die Ehefrau des verstorbenen Versicherten aus der Unfall- und Rentenversicherung. Die Witwe erhält die Witwenrente nach dem Tod ihres Mannes; bei der Witwenrente aus der Rentenversicherung ist Voraussetzung, dass dem Verstorbenen zur Zeit seines Todes Versichertenrente zustand oder zu diesem Zeitpunkt die Wartezeit von ihm erfüllt war oder als erfüllt gilt. Anspruch auf große Witwenrente besteht, wenn die Witwe ein eigenes oder ein Kind des Verstorbenen unter 18 Jahren erzieht, das 45. Lebensjahr vollendet hat oder erwerbsgemindert ist, andernfalls nur kleine Witwenrente. Die große Witwenrente beträgt 60% der Versichertenrente des Verstorbenen, die kleine Witwenrente 40% der großen Witwenrente. Bei Wiederverheiratung erlischt die Witwenrente, es wird eine Abfindung gewährt; der Anspruch auf Witwenrente kann aber wieder aufleben, wenn die Ehe aufgelöst wird.
Wissenschaft
Ein Neustart fürs Immunsystem
CAR-T-Zellen könnten die Rheumatologie revolutionieren: Aktuell kommen sie für schwerkranke Patienten infrage, bei denen Standardtherapien versagen. von JULIETTE IRMER Jahrzehntelang bedeutete die Therapie einer schweren rheumatischen Autoimmunerkrankung für Patienten vor allem eines: das Immunsystem dauerhaft zu dämpfen....
Wissenschaft
Neutrinos von den Nachbarn
Geisterteilchen und Gravitationswellen: Sind sie die Signalträger und Uhren von Superzivilisationen? von RÜDIGER VAAS Es ist kein Zufall, dass die Suche nach außerirdischen Intelligenzen (SETI) im Bereich der elektromagnetischen Strahlung begann. Denn auch eine Fahndung nach dem ganz Fremden setzt ein Vorstellungsvermögen von dem...