Lexikon
Witwenrente
Hinterbliebenenrente an die Ehefrau des verstorbenen Versicherten aus der Unfall- und Rentenversicherung. Die Witwe erhält die Witwenrente nach dem Tod ihres Mannes; bei der Witwenrente aus der Rentenversicherung ist Voraussetzung, dass dem Verstorbenen zur Zeit seines Todes Versichertenrente zustand oder zu diesem Zeitpunkt die Wartezeit von ihm erfüllt war oder als erfüllt gilt. Anspruch auf große Witwenrente besteht, wenn die Witwe ein eigenes oder ein Kind des Verstorbenen unter 18 Jahren erzieht, das 45. Lebensjahr vollendet hat oder erwerbsgemindert ist, andernfalls nur kleine Witwenrente. Die große Witwenrente beträgt 60% der Versichertenrente des Verstorbenen, die kleine Witwenrente 40% der großen Witwenrente. Bei Wiederverheiratung erlischt die Witwenrente, es wird eine Abfindung gewährt; der Anspruch auf Witwenrente kann aber wieder aufleben, wenn die Ehe aufgelöst wird.
Wissenschaft
Mehr Klarheit beim Klima
Computersimulationen gehören zu den wichtigsten Werkzeugen der Klimaforschung. Sie werden ständig weiter entwickelt – auch mit Künstlicher Intelligenz. von THOMAS BRANDSTETTER Die Computersimulationen der Klimaforscher haben gigantische Ausmaße angenommen. Auf Supercomputern mit einer Unmenge an Daten versuchen die...
Wissenschaft
Sternzeichen Rindsroulade
Angenommen, Ihr spirituell veranlagter Cousin würde Ihnen auf der Familienfeier ein Horoskop schenken: Würden Sie es dankend ablehnen oder lächelnd annehmen, um es später unbemerkt wegzuwerfen? Natürlich ist Astrologie nicht schon deshalb irgendwie sinnvoll, weil viele daran glauben. Davon summen Millionen Fliegen, die angeblich...