Lexikon

Witwenrente

Hinterbliebenenrente an die Ehefrau des verstorbenen Versicherten aus der Unfall- und Rentenversicherung. Die Witwe erhält die Witwenrente nach dem Tod ihres Mannes; bei der Witwenrente aus der Rentenversicherung ist Voraussetzung, dass dem Verstorbenen zur Zeit seines Todes Versichertenrente zustand oder zu diesem Zeitpunkt die Wartezeit von ihm erfüllt war oder als erfüllt gilt. Anspruch auf große Witwenrente besteht, wenn die Witwe ein eigenes oder ein Kind des Verstorbenen unter 18 Jahren erzieht, das 45. Lebensjahr vollendet hat oder erwerbsgemindert ist, andernfalls nur kleine Witwenrente. Die große Witwenrente beträgt 60% der Versichertenrente des Verstorbenen, die kleine Witwenrente 40% der großen Witwenrente. Bei Wiederverheiratung erlischt die Witwenrente, es wird eine Abfindung gewährt; der Anspruch auf Witwenrente kann aber wieder aufleben, wenn die Ehe aufgelöst wird.
Linienzeichnung eines Wasserhahns mit blauer und gelber Wasserfarbe im Hintergrund.
Wissenschaft

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Familienplanung

Dass Jungtiere beste Bedingungen vorfinden, wenn sie geboren werden, ist überlebenswichtig. Um dies zu gewährleisten, müssen ihre Eltern zur rechten Zeit zusammenfinden. Von Elena Bernard Wenn im Frühling die Tage länger werden, die Temperaturen steigen und die Bäume frische grüne Blätter bekommen, beginnt die Zeit der Tierkinder...

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