Großes Wörterbuch der deutschen Sprache

Generalgouverneur

Ge|ne|ral|gou|ver|neur
[guvɛrnø:r]
m.
1.
oberster Beamter eines Gebietes, der dort die Staatsgewalt eines anderen Staates repräsentiert (bes. in besetzten Gebieten oder Kolonien)
2.
in den Ländern des Commonwealth
Vertreter der englischen Krone
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