Großes Wörterbuch der deutschen Sprache

bevollmächtigen

be|vll|mäch|ti|gen
V.
1, hat bevollmächtigt; mit Akk.
jmdn. b.
jmdm. eine Vollmacht geben (um etwas zu tun);
jmdn. b., die Verhandlungen zu führen, einen Vertrag abzuschließen; dazu bin ich nicht bevollmächtigt
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