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Besser Vorsorgen für das Alter

Die demografische Entwicklung in Deutschland zeigt deutlich in eine Richtung: Immer weniger Menschen zahlen in die Rentenkasse, aber immer mehr leben künftig von ihr. 2002 wurden die Renten erstmals gekürzt: von 70 auf nur noch 67 Prozent. Weitere Kürzungen sind in den nächsten Jahrzehnten ebenso wahrscheinlich wie Erhöhungen des Beitragssatzes zur Rentenversicherung. Die private Altersvorsorge wird daher immer wichtiger, um im Alter den Lebensstandard zu sichern.

von Michael Fischer, wissen.de

Welche Möglichkeiten der Altersvorsorge gibt es? 

Heute richtig vorsorgen, damit man das Alter gemeinsam genießen kann.
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Neben der gesetzlichen Rente bietet sich für viele Arbeitnehmer eine betriebliche Altersvorsorge durch Direktversicherung an. Zu empfehlen ist darüber hinaus die geförderte freiwillige Form der Altersvorsorge: die „Riester-Rente". Für Selbstständige, Freiberufler und freiwillig Versicherte heißt das Pendant „Rürup-Rente“.

Teil der Altersvorsorge kann aber auch die eigene Immobilie sein. Und wer mehr Geld auf der hohen Kante hat und risikofreudig ist, kann in Wertpapiere investieren. Aktien können nach einigen Jahren eine große Rendite einbringen. Voraussetzung: der Aktienkurs stimmt – oder die Streuung der Wertpapiere. 

 

Was sind die Vorzüge einer betrieblichen Altersvorsorge?

Die betriebliche Altersvorsorge ist ein wichtiges Standbein bei der Altersvorsorge. Seit 2002 hat jeder Arbeitnehmer sogar einen Rechtsanspruch auf betriebliche Altersvorsorge bzw. Betriebsrente. Während man bei der privaten Altersvorsorge die Beiträge für Lebensversicherungen, Privatrenten oder weiteren Geldanlagen aus dem versteuerten und mit Sozialabgaben belasteten Netto-Einkommen zahlt, können bei einer Direktversicherung ein Teil des Gehalts oder Sonderzahlungen wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld – direkt vom Arbeitgeber in einer privaten Altersvorsorge angelegt werden. Bei der so genannten Bruttoentgeltumwandlung muss der Arbeitnehmer für den Vorsorgebetrag keine Steuern zahlen. Dieser Vorteil gilt für eine Summe bis zu 4 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze (2008: jährlich 2.544 Euro).

 

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