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Die Riester-Rente
Angeboten wird sie seit 2002: die geförderte freiwillige Form der Altersvorsorge oder einfach "Riester-Rente". Rund zehn Millionen Bundesbürger haben mittlerweile einen solchen Vorsorge-Vertrag abgeschlossen. Warum die Mehrzahl der rund 25 Millionen Förderberechtigten allerdings darauf verzichtet, liegt vermutlich auch daran, dass sie nicht ausreichend informiert sind. Dabei lohnt sich diese staatlich geförderte Zusatzrente für jeden. Und sie bringt durch die Zulagen selbst bei einer unterstellten Nullrendite eine Verzinsung von bis zu sechs Prozent.
Was ist eine Riester-Rente?
Als staatlich geförderte Riester-Rente gelten private Anlageformen, die folgende Kriterien erfüllen:
- Die Geldanlage läuft bis zur Vollendung des 60. Lebensjahres oder bis zum Beginn der gesetzlichen Rente.
- Die Anlageformen müssen eine lebenslange Rente zusichern (keine Auszahlung auf einen Schlag).
- Gewährleistet sein muss eine Kapitalgarantie für die eingezahlten Beiträge und die staatlichen Zulagen zu Rentenbeginn.
- Der vorgeschriebene, durch Zulagen geförderte Mindest-Sparbetrag liegt 2007 bei 3% und ab 2008 bei 4%.
Seit 1. Januar 2005 hat der Anleger die Möglichkeit, zu Beginn der Auszahlungsphase 30% des angesparten Kapitals zu erhalten.
Welches sind die förderfähigen Riester-Rente-Anlagen?
Die staatliche Förderung gibt es zum einen für private Riester-Produkte, zu denen Rentenversicherungen, Bank- und Fondsparpläne gehören, und zum anderen für betriebliche Anlageformen wie Direktversicherungen, Pensionsfonds und Pensionskassen.