Sanktionen sind Zwangsmaßnahmen mehrerer Staaten gegen einen anderen Staat, wenn dieser völkerrechtliche Pflichten verletzt hat oder übernommene Verpflichtungen nicht erfüllt. Die Durchsetzung völkerrechtlicher Verpflichtungen durch Sanktionen ist vor allem in den Weltorganisationen - Völkerbund und UN - zur Erhaltung des Friedens, zur Lokalisierung bewaffneter Konflikte von Bedeutung:
Die Vereinten Nationen sehen in ihrer Satzung bei Bedrohung des Friedens oder Friedensbruch oder bei Angriffshandlungen die Verhängung und die Empfehlung von Sanktionen durch den Sicherheitsrat vor (Art. 39 und 40 der UN-Charta).
Wenn erforderlich und ausreichend, sollen nur »friedliche Sanktionen« durchgeführt werden (Art. 41), und zwar vor allem durch Unterbrechung der Wirtschaftsbeziehungen. Beispielsweise könnte die Völkergemeinschaft der Vereinten Nationen Sanktionen gegen den Irak beschließen, wenn dieser wieder in den Kuwait einfällt.
Das Wort stammt vom französichen »sanction« (Genehmigung, Zustimmung, Strafmaßnahme) ab. Ursprünglich kommt der Begriff aus dem Lateinischen: »sancire« bedeutet »weihen, unverletzlich machen«.