Großes Wörterbuch der deutschen Sprache

Indossament

In|dos|sa|mnt
n.
Erklärung (auf der Rückseite eines Wechsels), dass der Inhaber des Wechsels das Eigentum und damit das Recht aus dem Wechsel auf die von ihm genannte Person überträgt;
Syn.
Indosso
[→
indossieren
]

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