Großes Wörterbuch der deutschen Sprache

kassieren2

kas|sie|ren2
V.
3, hat kassiert; mit Akk.
1.
für ungültig erklären;
ein Urteil k.
2.
entlassen, des Amtes entheben;
einen Beamten k.
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spätlat.
cassare
„für nichtig, ungültig erklären“, zu
lat.
cassus
„leer, vergeblich, unnütz“]
Keine Beschreibung verfügbar
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