Großes Wörterbuch der deutschen Sprache
kassieren2
kas|sie|ren2 1.
für ungültig erklären;
ein Urteil k.
2.
entlassen, des Amtes entheben;
einen Beamten k.
[<
spätlat.
cassare
„für nichtig, ungültig erklären“, zu lat.
cassus
„leer, vergeblich, unnütz“]
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