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Arbeitsverhältnis

das Rechtsverhältnis zwischen dem einzelnen Arbeitnehmer und dem einzelnen Arbeitgeber, aufgrund dessen der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber zur Leistung von Arbeit und der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer zur Zahlung des Arbeitslohnes verpflichtet ist; grundsätzlich begründet durch einen Arbeitsvertrag.

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