Großes Wörterbuch der deutschen Sprache

kündigen

kụ̈n|di|gen
〈
V.
1, hat gekündigt〉
I.
〈mit Akk. oder o. Obj.〉
etwas k.
mitteilen, dass etwas beendet, gelöst werden soll;
seine Stellung, einen Vertrag k.; das Mietverhältnis, den Mietvertrag,
〈ugs.〉
die Wohnung k.; ich habe gekündigt
ich habe mitgeteilt, dass ich meine Stellung aufgeben will;
ich kündige zum 1. Mai
ich teile mit, dass ich am 1. Mai meine Stellung aufgeben will
II.
〈mit Dat.〉
jmdm. k.
jmdm. mitteilen, dass sein Arbeitsverhältnis gelöst wird;
mir ist gekündigt worden,
〈ugs. auch〉
ich bin gekündigt worden
man hat mir gekündigt
III.
〈mit Dat. und Akk.〉
jmdm. etwas k.
jmdm. mitteilen, dass man etwas als beendet betrachtet (was einen bisher mit ihm verbunden hat);
jmdm. die Freundschaft k.
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