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10. Juni 2010
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Das Bundesarbeitsgericht in Erfurt hebt
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Das Bundesarbeitsgericht in Erfurt hebt die umstrittene Kündigung der Kassiererin »Emmely« wegen der unzulässigen Einlösung zweier Pfandbons im Gesamtwert von 1,30 € auf. Die Richter erklären, für »Emmely« spreche, dass sie sich mit ihrer 31-jährigen Betriebszugehörigkeit einen Vertrauensvorrat bei den Arbeitgebern geschaffen habe, der nicht durch eine einmalige Verfehlung aufgezehrt worden sei.
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