Lexikon
BAT
Abkürzung für Bundes-Angestelltentarifvertrag vom 23. 2. 1961, in Kraft getreten am 1. 4. 1961; galt für Angestellte des Bundes, der Länder, Landkreise und Gemeinden. Er regelte die materiellen Arbeitsbedingungen (Arbeitszeit, Urlaub und die allgemeine Vergütungsordnung); die Eingruppierung der Angestellten richtete sich nach ihrer überwiegend auszuübenden Tätigkeit; 2005 für Angestellte des Bundes und der Kommunen durch den einheitlichen Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD), 2006 für Landesangestellte durch den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) ersetzt.
Wissenschaft
Das schwächere Geschlecht
Nein, in obigem Titel sind nicht die Frauen gemeint, sondern die Männer. Wer glaubt, die männliche Stärke könne durch einen Boxkampf bewiesen werden, weil er zeigt, dass die Herren mit dem Y-Chromosom im Schnitt besser zuschlagen können als ihr Gegenüber mit zwei X-Chromosomen, sollte dies besser nochmal überdenken. Meine...
Wissenschaft
Nacht-Beleuchtung verhärtet Insektenfutter
Der ökologische Schaden von künstlicher Nacht-Beleuchtung kann vielschichtig sein, verdeutlicht eine Studie: Im nächtlichen Licht von Straßenlaternen entwickeln Bäume demnach vergleichsweise harte Blätter, die von Insekten offenbar weniger gefressen werden. Dieser Effekt könnte die Grundlage der Nahrungskette in...