Lexikon
BAT
Abkürzung für Bundes-Angestelltentarifvertrag vom 23. 2. 1961, in Kraft getreten am 1. 4. 1961; galt für Angestellte des Bundes, der Länder, Landkreise und Gemeinden. Er regelte die materiellen Arbeitsbedingungen (Arbeitszeit, Urlaub und die allgemeine Vergütungsordnung); die Eingruppierung der Angestellten richtete sich nach ihrer überwiegend auszuübenden Tätigkeit; 2005 für Angestellte des Bundes und der Kommunen durch den einheitlichen Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD), 2006 für Landesangestellte durch den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) ersetzt.
Wissenschaft
Mikroskopisch kleiner Manipulator
Studien legen einen Zusammenhang zwischen erhöhter Risikobereitschaft und einer Infektion mit dem Parasiten Toxoplasma gondii nahe – bei Tier und Mensch.
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Wissenschaft
Höhere Heilungschancen
Hormonelle Therapien finden in der Medizin vielfache Anwendung. Neue Wirkstoffe versprechen präzisere Therapien bei Brustkrebs. von SIGRID MÄRZ Die Diagnose Brustkrebs bedeutet für die Menschen, die sie erhalten, einen massiven Einschnitt in ihr Leben. Bei Männern ist Brustkrebs selten: Eine von 100 Neuerkrankungen betrifft einen...