Lexikon

Begünstigung

Beistand, der einem Straftäter (im Gegensatz zur Beihilfe) erst nach Begehung eines Verbrechens oder Vergehens geleistet wird, in der Absicht, ihm die Vorteile seiner Tat zu sichern (sachliche Begünstigung); strafbar nach § 257 StGB mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe. Wird der Beistand in der Absicht geleistet, den Täter der Bestrafung oder einer Maßnahme zu entziehen (persönliche Begünstigung), liegt Strafvereitelung vor (§ 258 StGB).
Nach
österreichischem
Recht ist (nur) die persönliche Begünstigung neuerdings nach § 299 StGB mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe zu bestrafen.
Die persönliche Begünstigung ist in Art. 305
schweizerisches
StGB ähnlich behandelt wie in Deutschland die Strafvereitelung.
Magnetresonanztomografie
Wissenschaft

Leichte Schärfe

Untersuchungen per Magnetresonanztomografie helfen bei vielen schwierigen Diagnosen. Doch bislang waren die Geräte sperrig und teuer und in manchen Ländern unerschwinglich. Das ändert sich nun. von RALF BUTSCHER Wenn es drauf ankommt, setzen Ärzte häufig auf eine MRT. Denn die Magnetresonanztomografie bietet deutliche Vorteile...

Knochen
Wissenschaft

Blutvergießen an der Tollense

Knapp 30 Jahre ist es her, dass an den Ufern der Tollense im heutigen Mecklenburg-Vorpommern ein pfeildurchbohrter Knochen gefunden wurde. In der Folgezeit trugen die Archäologen Überreste von etwa 140 Menschen zusammen. Die Untersuchungen ergaben: Sie sind etwa 3.300 Jahre alt. Doch was damals im Tollensetal geschah, ist bis...

Weitere Artikel aus dem Wahrig Herkunftswörterbuch

Weitere Artikel aus dem Vornamenlexikon