Lexikon

Gelöbnis

1. von Angestellten und Arbeitern im öffentlichen Dienst bei Dienstantritt abzugebende förmliche Erklärung, in der sie versprechen, Verfassung und Gesetze zu beachten und die Pflichten ihres Dienstes gewissenhaft zu erfüllen. 2. von Wehrpflichtigen abzulegender Fahneneid. 3. zugelassener Ersatz für einen Eid. Wer als ehrenamtlicher Richter (z. B. Schöffe, Handelsrichter) angibt, aus Glaubens- oder Gewissensgründen keinen Eid leisten zu wollen, hat in der Bundesrepublik Deutschland seit dem Gesetz vom 20. 12. 1974 die Erfüllung seiner richterlichen Pflichten zu geloben. Dieses Gelöbnis ist dem Eid rechtlich gleichgestellt.
Der Tonga-Vulkan am 15. Januar 2022 um 5.40 Uhr Weltzeit, etwa 100 Minuten nach dem Beginn des Ausbruchs (Erde: rechts unten, Vergrößerung links). Das Foto stammt vom japanischen Satelliten Himawari-8.
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