Lexikon
Gelöbnis
1. von Angestellten und Arbeitern im öffentlichen Dienst bei Dienstantritt abzugebende förmliche Erklärung, in der sie versprechen, Verfassung und Gesetze zu beachten und die Pflichten ihres Dienstes gewissenhaft zu erfüllen. – 2. von Wehrpflichtigen abzulegender Fahneneid. – 3. zugelassener Ersatz für einen Eid. Wer als ehrenamtlicher Richter (z. B. Schöffe, Handelsrichter) angibt, aus Glaubens- oder Gewissensgründen keinen Eid leisten zu wollen, hat in der Bundesrepublik Deutschland seit dem Gesetz vom 20. 12. 1974 die Erfüllung seiner richterlichen Pflichten zu geloben. Dieses Gelöbnis ist dem Eid rechtlich gleichgestellt.
Wissenschaft
»Stress verstärkt die Beschwerden«
Wie Menschen mit Reizdarm Erkenntnisse aus der Forschung berücksichtigen können, erklärt Facharzt Martin Storr. Das Gespräch führte SALOME BERBLINGER Prof. Storr, wann spricht man von einem Reizdarm? Für die Diagnose Reizdarm-Syndrom sind drei Kriterien entscheidend: Es bestehen Beschwerden im Bauchraum. Diese Beschwerden...
Wissenschaft
Pastillen und Pulver
Braucht es Nahrungsergänzungsmittel für eine gesunde, ausgewogene Ernährung?
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