Lexikon
Gelöbnis
1. von Angestellten und Arbeitern im öffentlichen Dienst bei Dienstantritt abzugebende förmliche Erklärung, in der sie versprechen, Verfassung und Gesetze zu beachten und die Pflichten ihres Dienstes gewissenhaft zu erfüllen. – 2. von Wehrpflichtigen abzulegender Fahneneid. – 3. zugelassener Ersatz für einen Eid. Wer als ehrenamtlicher Richter (z. B. Schöffe, Handelsrichter) angibt, aus Glaubens- oder Gewissensgründen keinen Eid leisten zu wollen, hat in der Bundesrepublik Deutschland seit dem Gesetz vom 20. 12. 1974 die Erfüllung seiner richterlichen Pflichten zu geloben. Dieses Gelöbnis ist dem Eid rechtlich gleichgestellt.
Wissenschaft
Schockwellen aus der Südsee
Ein Vulkan des Pazifischen Feuerrings explodierte 2022 im Meer mitten im Inselstaat Tonga. Die Wirkung war global. Dabei griffen Phänomene wie Tsunamis und atmosphärische Wellen ineinander. von THORSTEN DAMBECK Selten schafft es das Königreich Tonga in die Schlagzeilen. Es dürfte wohl an der schieren Entfernung liegen: Tonga...
Wissenschaft
Datenschutz mit Quantenschlüssel
Quantenkryptographie soll die Sicherheit sensibler Daten gewährleisten. Nachdem China vorgelegt hat, treiben nun Deutschland und die Europäische Union die Entwicklung der Quantentelekommunikation voran. von DIRK EIDEMÜLLER Immer öfter finden schwere Hackerangriffe statt. Behörden, Unternehmen, Krankenhäuser und große...