Lexikon
Gelöbnis
1. von Angestellten und Arbeitern im öffentlichen Dienst bei Dienstantritt abzugebende förmliche Erklärung, in der sie versprechen, Verfassung und Gesetze zu beachten und die Pflichten ihres Dienstes gewissenhaft zu erfüllen. – 2. von Wehrpflichtigen abzulegender Fahneneid. – 3. zugelassener Ersatz für einen Eid. Wer als ehrenamtlicher Richter (z. B. Schöffe, Handelsrichter) angibt, aus Glaubens- oder Gewissensgründen keinen Eid leisten zu wollen, hat in der Bundesrepublik Deutschland seit dem Gesetz vom 20. 12. 1974 die Erfüllung seiner richterlichen Pflichten zu geloben. Dieses Gelöbnis ist dem Eid rechtlich gleichgestellt.
Wissenschaft
Biokohle aus menschlichem Kot als Dünger?
Landwirte brauchen Dünger, um ihre Felder und die darauf wachsenden Pflanzen mit ausreichend Nährstoffen wie Stickstoff und Phosphor zu versorgen. Chemische Düngemittel und Tierdung verschmutzen jedoch langfristig die Umwelt und sind nur begrenzt verfügbar. Eine natürliche Alternative könnten Düngemittel sein, die aus...
Wissenschaft
Atome im Visier
Teilchen wie Atome oder Moleküle bei ihrer Bewegung nach dem Rhythmus der Quantenphysik zu beobachten, war lange undenkbar. Das hat sich geändert – dank der Technik des Quantengasmikroskops. von RALF BUTSCHER Wie verhalten sich einzelne Atome in einem Gas? Kapseln sie sich voneinander ab und führen ein distanziertes Eigenleben?...