Lexikon
Gelöbnis
1. von Angestellten und Arbeitern im öffentlichen Dienst bei Dienstantritt abzugebende förmliche Erklärung, in der sie versprechen, Verfassung und Gesetze zu beachten und die Pflichten ihres Dienstes gewissenhaft zu erfüllen. – 2. von Wehrpflichtigen abzulegender Fahneneid. – 3. zugelassener Ersatz für einen Eid. Wer als ehrenamtlicher Richter (z. B. Schöffe, Handelsrichter) angibt, aus Glaubens- oder Gewissensgründen keinen Eid leisten zu wollen, hat in der Bundesrepublik Deutschland seit dem Gesetz vom 20. 12. 1974 die Erfüllung seiner richterlichen Pflichten zu geloben. Dieses Gelöbnis ist dem Eid rechtlich gleichgestellt.
Wissenschaft
Kern mit Proton-Halo
Neue Messungen an einem exotischen Aluminium-Isotop deuten auf eine ungewöhnliche Struktur hin: Dort gibt es ein nur schwach gebundenes äußeres Proton. von DIRK EIDEMÜLLER Normalerweise stellt man sich Atomkerne als extrem dichte Zusammenballung von Protonen und Neutronen vor, die durch die starke Kernkraft zusammengehalten...
Wissenschaft
Klimavorhersagen mit dem Quantencomputer?
Jeder, so scheint es, hat eine Wunderlösung zum Klimawandel. Für manche lautet sie Wasserstoff, für andere Kernkraft oder Mikroalgen oder schwimmende Solaranlagen oder Bäume pflanzen. Für sich allein werden die meisten dieser Ideen zur Lösung nicht ausreichen, sie haben aber immerhin das Potenzial, dazu beizutragen. Eine absurde...