Lexikon
Gelöbnis
1. von Angestellten und Arbeitern im öffentlichen Dienst bei Dienstantritt abzugebende förmliche Erklärung, in der sie versprechen, Verfassung und Gesetze zu beachten und die Pflichten ihres Dienstes gewissenhaft zu erfüllen. – 2. von Wehrpflichtigen abzulegender Fahneneid. – 3. zugelassener Ersatz für einen Eid. Wer als ehrenamtlicher Richter (z. B. Schöffe, Handelsrichter) angibt, aus Glaubens- oder Gewissensgründen keinen Eid leisten zu wollen, hat in der Bundesrepublik Deutschland seit dem Gesetz vom 20. 12. 1974 die Erfüllung seiner richterlichen Pflichten zu geloben. Dieses Gelöbnis ist dem Eid rechtlich gleichgestellt.
Wissenschaft
Machte der Asteroideneinschlag Ameisen zu Bauern?
Tierischer Landwirtschaft auf der Spur: Vor etwa 66 Millionen Jahren bauten Ameisen erstmals Pilze für ihre Nahrungsversorgung an, geht aus einer Studie hervor. Dies spiegelt sich in Auswertungen der genetischen Daten hunderter von Pilz- und Ameisenarten wider. Die „prominente“ Entstehungszeit legt den Forschenden zufolge nahe,...
Wissenschaft
Neue Hochhäuser –leicht, biegsam und gut zu recyceln
Wie können Architekten und Bauingenieure mehr Wohnraum mit weniger Material für die wachsende Weltbevölkerung schaffen? Ein groß angelegtes Forschungsprojekt der Universität Stuttgart entwickelt innovative Lösungen. von ROLAND BISCHOFF Bei klarer Sicht ist die Spitze des Kolosses schon aus 100 Kilometer Entfernung zu sehen. Burj...