Lexikon

Gerichtskosten

Gerichtsgebühren
öffentliche Abgaben aus Anlass der Inanspruchnahme der Gerichte sowie Auslagen (einschließlich der Zeugen- und Sachverständigenkosten). Für Gebühren in Zivil-, Insolvenz-, Zwangsversteigerungs-, Straf- und Ordnungswidrigkeitssachen gilt das Gerichtskostengesetz vom 5. 5. 2004; ebenso in der Verwaltungs- und Finanzgerichtsbarkeit, mit Besonderheiten auch in der Arbeitsgerichtsbarkeit.
In
Österreich
sind die Gerichtskosten geregelt im Gerichts- und Justizverwaltungsgebührengesetz vom 27. 11. 1984, in der
Schweiz
durch kantonale Vorschriften und für das Bundesgericht im Bundesgesetz über die Organisation der Bundesrechtspflege von 1943.
hell, klein, sichtbar
Wissenschaft

Winzigstes sichtbar gemacht

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Wissenschaft

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