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wissen.de-Überblick: Versicherungen
Was ist bei welcher Police versichert - und was nicht? In unserem Überblick geben wir Ihnen eine Orientierung über die wichtigsten Punkte.
Berufsunfähigkeit
Versichert ist eine Rente ab einem bestimmten Invaliditätsgrad - bei der Pauschalregelung ab 50 Prozent Berufsunfähigkeit, bei der Staffelregelung bereits ab 25 Prozent Berufsunfähigkeit. Nicht versichert ist die Invalidität unter 50 Prozent (bei der Pauschalregelung) bzw. 25 Prozent Berufsunfähigkeit (bei der Staffelregelung).
Haftpflichtversicherung
Versichert sind Alltagsschäden - Sach- und Personenschäden -, für die man haftbar gemacht werden kann. Nicht versichert sind vorsätzlich herbeigeführte Schäden oder solche, die bei der Ausübung einer beruflichen Tätigkeit entstehen, außerdem Schäden an geliehenen oder gemieteten Sachen.
Hausrat
Versichert ist das Wohninventar im Fall von Einbruchdiebstahl, Vandalismus, Brand, Wasserrohrbruch, Blitzeinschlag, Hagel- und Sturmschäden. Nicht versichert ist das Wohninventar bei grob fahrlässigem Verhalten des Eigentümers und bei Schäden, die durch Zigarettenglut, durch Bügeleisen oder durch defekte elektrische Geräte entstehen.
Kapital-Lebensversicherung
Versichert sind der Tod und das Erleben eines festgelegten Termins.Nicht versichert ist eine Invalidität während der Laufzeit des Vertrags.
Kfz-Haftpflichtversicherung
Versichert sind Sach- und Personenschäden für Unfallopfer.Nicht versichert sind der Schaden des Unfallverursachers, Sturm-, Brand- und Blitzschlagschäden, Zusammenstöße mit Haarwild sowie der Autodiebstahl.
Private Rentenversicherung
Versichert ist nichts bzw. lediglich oft fünf Jahre Rentenzahlung an Hinterbliebene. Die private Rentenversicherung ist eine reine Geldanlage.
Rechtsschutzversicherung
Versichert sind in einigen Streitfällen die Anwalts- und Gerichtskosten. Nicht versichert sind Prozesskosten bei Erbschaftsauseinandersetzungen und Enteignung, Ehescheidungen, Streitigkeiten im Zusammenhang mit Mietrechtsschutz, Vertragsstreitigkeiten bei der Baufinanzierung und bei vorsätzlich begangenen Straftaten.
Risiko-Lebensversicherung
Versichert ist der Tod des Versicherten mit einer festgelegten Summe, die die Hinterbliebenen erhalten. Nicht versichert ist eine Geldleistung nach Ablauf der Laufzeit.
Unfallversicherung
Versichert ist ein Unfall, wenn es sich um ein plötzliches, von außen auf den Körper wirkendes Ereignis handelt und eine bleibende Gesundheitsschädigung zur Folge hat. Nicht versichert sind Vergiftungen und Krankheiten.
Wohngebäude
Versichertsind Schäden durch Feuer, Sturm, Hagel und Leitungswasser.Nicht versichert sind in der Grundabsicherung Schäden durch geringen Sturm, Überschwemmung, Erdbeben, Erdsenkung, Lawinen und Erdrutsche.