Lexikon
Geschäftsführung
Handelsrecht
im Gesellschaftsrecht die Befugnis, im Innenverhältnis zu den Gesellschaftern oder sonstigen Teilhabern das Unternehmen zu leiten. Die mit der Geschäftsführung betrauten Personen sind in der Regel auch berechtigt, die Gesellschaft nach außen hin zu vertreten. Bei Vereinen, Aktiengesellschaften und Genossenschaften obliegt die Geschäftsführung dem Vorstand, bei der GmbH dem oder den Geschäftsführer(n), bei Personalgesellschaften den unbeschränkt haftenden Gesellschaftern.
Wissenschaft
Die Rätsel des Weißen Trüffels
Erstmals ist es Forschern gelungen, den begehrten Weißen Trüffel außerhalb seines natürlichen Verbreitungsgebiets zu kultivieren. von ROMAN GOERGEN Claude Murat erinnert sich an einen Tag im September 2020: „Ich war zu Besuch auf einer Trüffelplantage in Nouvelle-Aquitaine. Wir folgten einem Trüffelspürhund, einem Lagotto...
Wissenschaft
Besuch aus dem All
Hunderte von unbekannten Flugobjekten irritieren Wissenschaft und Politik – und werden nun offiziell erforscht. von RÜDIGER VAAS Ist die Erde im Visier einer fortgeschrittenen außerirdischen Technologie? Diese Frage klingt nach abgedroschener Science-Fiction, beschäftigt Wissenschaft und Politik inzwischen aber gleichermaßen....
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