Lexikon

Geschäftsführung

Handelsrecht
im Gesellschaftsrecht die Befugnis, im Innenverhältnis zu den Gesellschaftern oder sonstigen Teilhabern das Unternehmen zu leiten. Die mit der Geschäftsführung betrauten Personen sind in der Regel auch berechtigt, die Gesellschaft nach außen hin zu vertreten. Bei Vereinen, Aktiengesellschaften und Genossenschaften obliegt die Geschäftsführung dem Vorstand, bei der GmbH dem oder den Geschäftsführer(n), bei Personalgesellschaften den unbeschränkt haftenden Gesellschaftern.
Sternwarte , Space
Wissenschaft

Sternwarte der Superlative

Das James Webb Space Telescope eröffnet Astronomen einen neuen Blick ins All. von RÜDIGER VAAS Es ist ein Leuchtfeuer des menschlichen Leistungsvermögens“, lobte Marc Postman das James Webb Space Telescope (JWST) – die komplexeste Sternwarte überhaupt, die 1,5 Millionen Kilometer von der Erde entfernt das Universum erforscht und...

Nahaufnahme einer Strandkrabbe
Wissenschaft

Auch Krabben fühlen Schmerz

Schalentiere wie Krebse und Krabben dürfen bislang lebendig zerlegt oder gekocht werden, um sie zu essen. Denn im Gegensatz zu Kühen und Schweinen fühlen die Krebstiere angeblich keinen Schmerz. Nun haben Forscher bewiesen, dass das nicht stimmt. Im Gehirn von Strandkrabben treten durchaus Schmerzsignale auf, wenn ihre Weichteile...

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