Lexikon
Grundherrschaft
die besonders in Südwestdeutschland bis ins 19. Jahrhundert übliche mittelalterliche Form des Großgrundbesitzes, bei der der Grundherr oder sein Verwalter (Meier) von einem oder mehreren Fronhöfen (Verwaltungsmittelpunkten) aus einen kleinen Teil des Grundbesitzes selbst bewirtschaftete; der größere Teil der Ländereien war an abhängige Bauern zu einer eigentumsähnlichen Nutzung (Landleihe) vergeben, die dafür Abgaben und Frondienste zu leisten hatten. Dem Grundherrn stand die Gerichtsbarkeit zu.
Wissenschaft
Die bewegte Erde
Das Innere unseres Planeten beeinflusst unser Leben: Es lässt Vulkane ausbrechen, sorgt für Erdbeben und erzeugt das schützende Magnetfeld. Wie lässt sich herausfinden, was Hunderte Kilometer unter uns geschieht? von KLAUS JACOB Im Januar 1912 veröffentlichte Alfred Wegener seine Theorie der Kontinentalverschiebung. Der...
Wissenschaft
Elektronische Haut mit Magnetsinn
VR-Spiele durch kleine Fingerbewegungen steuern, Displays berührungslos bedienen oder Magnetfelder detektieren: Ein Forschungsteam hat eine neuartige “elektronische Haut” entwickelt, die genau dies ermöglicht. Das hauchfeine Material reagiert schon auf feinste Veränderungen des lokalen Magnetfelds mit Änderungen des elektrischen...
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