Lexikon
Handzeichen
ein Kurzzeichen, das, wenn es gerichtlich oder notariell beglaubigt ist, die Namensunterschrift bei Unterzeichnung einer Urkunde ersetzt, zur Wahrung der Schriftform. Als Handzeichen werden gewöhnlich drei Kreuze gemacht. – In der Schweiz kann die Unterschrift, außer beim Wechsel, durch beglaubigtes Handzeichen ersetzt werden. In Österreich muss das Handzeichen in Anwesenheit zweier Zeugen gesetzt werden.
Wissenschaft
Auf Tuchfühlung mit dem Computer
Neuartige Bedienelemente für Computer lassen sich in die Kleidung integrieren oder direkt auf der Haut tragen. Sie sollen den Umgang mit der Technik spielend einfach machen. von THOMAS BRANDSTETTER Winzige Computersysteme, die nur wenige zehntel Millimeter klein sind, erreichen inzwischen dieselbe Rechenleistung wie ein Desktop-...
Wissenschaft
Die alten Griechen sind noch älter
Ein Archäologe aus Wien und ein deutscher Kernphysiker eichen die Chronologie der Antike neu. von ROLF HEßBRÜGGE Stefanos Gimatzidis sitzt in seinem Wiener Büro, trinkt einen Schluck Tee und hält kurz inne. Dann verrät er: „Ein guter Bekannter von mir, der Professor der Klassischen Archäologie an der Uni Montreal ist, hat mich...