Lexikon

Mutterschaftsgeld

finanzielle Leistung für in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherte Frauen während der Schutzfrist von 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Entbindung, bei Mehrlings- und Frühgeburten gelten erweiterte Fristen. Eigenständig versicherte Arbeitnehmerinnen erhalten von der Krankenkasse bis zu 13 Euro täglich, die Differenz zum durchschnittlichen Nettolohn trägt der Arbeitgeber; familien- oder privat versicherte Arbeitnehmerinnen sowie geringfügig Beschäftigte erhalten einmalig 210 Euro vom Bundesversicherungsamt. Bezieher von Arbeitslosengeld haben Anspruch in Höhe der Unterstützungsleistung, Selbständige, die freiwillig gesetzlich versichert sind, auf Leistung in Höhe des Krankengeldes. Das Mutterschaftsgeld (nicht der Arbeitgeberzuschuss) wird auf das Elterngeld angerechnet.
Mediennutzung, Kinder
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Bildschirmzeit

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Für die Reifung der T-Zellen des Immunsystems ist normalerweise der Thymus zuständig. Dieses Organ schrumpft und schwächelt jedoch mit zunehmendem Alter. Forschende haben nun einen Weg gefunden, wie die Leber einen Teil seiner Aufgaben im Alter übernehmen kann. An Mäusen demonstrierte das Team, dass eine mRNA-Impfung die Leber...

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