Lexikon

Nachlassverwaltung

Verwaltung des Nachlasses durch einen vom Nachlassgericht auf Antrag des Erben oder eines in seinen Rechten gefährdeten Nachlassgläubigers bestellten Nachlassverwalter; sie geht bei ungenügender Nachlassmasse in das Nachlassinsolvenzverfahren über; § 811 ABGB: Kurator). Ähnlich in der Schweiz: Amtliche Liquidation (Art. 593 ff. ZGB).
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Wissenschaft

Garantiert vertraulich

Die Quantenphysik macht es möglich, abhörsicher zu kommunizieren. Nun suchen Wissenschaftler nach Wegen, sie in eine alltagstaugliche Technik umzusetzen. von MICHAEL VOGEL Einkaufen im Internet – das ist für viele inzwischen selbstverständlich: Webseite aufrufen, Produkt auswählen, zur Kasse gehen, bezahlen – fertig. Für die...

Sternbild
Wissenschaft

Superwinde und Sternen-Recycling

Die Untersuchung eines seltenen Planetarischen Nebels gibt Aufschluss über den Massenverlust von Sternen. von DIRK EIDEMÜLLER Der Sternenhimmel erscheint uns unveränderlich. Doch im kosmischen Maßstab wandelt er sich mitunter rasant. Sterne entstehen, wenn sich interstellare Materie verdichtet. Und sie vergehen, wenn sie entweder...

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