Lexikon
Parteiengesetz
Gesetz über die politischen Parteienin der Neufassung vom 31. 1. 1994 (mit bedeutsamen Änderungen vom 28. 6. 2002) auf der Basis des Art. 21 GG. Danach sind Parteien Vereinigungen von Bürgern, die dauernd oder für längere Zeit an der politischen Willensbildung für den Bereich des Bundes oder eines Landes teilnehmen und an der Vertretung des Volkes in Parlamenten mitwirken wollen. Die Ernsthaftigkeit dieser Zielsetzungen ist durch die Qualität der Parteiorganisation, ein Mindestmaß an Mitgliedern sowie durch das Auftreten der Parteien in der Öffentlichkeit nachzuweisen. Parteien müssen außerdem eine schriftliche Satzung und ein schriftliches Programm haben.
Durch das Parteiengesetz wird auch die Parteienfinanzierung geregelt. Diese erfolgt in der Regel über Mitgliedsbeiträge, Spenden, staatliche Wahlkampfkostenerstattung und Kredite. Barspenden sind nur bis zu einer Höhe von 1000 Euro zulässig. Spenden über 10 000 Euro müssen im Rechenschaftsbericht mit Spendernamen veröffentlicht, Spenden über 50 000 Euro dem Bundestagspräsidenten gemeldet werden. Eine weitere wichtige Grundlage der Parteienfinanzierung ist die Wahlkampfkostenpauschale.
Wissenschaft
Kartoffelfäule-Erreger kam aus den Anden
Ab 1845 sorgte die Kartoffelfäule in Irland für verheerende Ernteausfälle und löste eine Hungersnot aus, die mehr als eine Million Menschen das Leben kostete. Doch woher kam der Erreger ursprünglich? Umfassende genetische Analysen verorten die Ursprünge des verantwortlichen Erregers Phytophthora infestans nun in den...
Wissenschaft
Islamisches Zelt über christlichem Altar
In einer Kirche im italienischen Ferrara hat eine Historikerin ein einzigartiges Fresko aus dem 13. Jahrhundert entdeckt. Das Wandbild in der Apsis zeigt ein kunstvoll gefertigtes islamisches Zelt aus bunten Stoffen, das wahrscheinlich sowohl auf dem Fresko als auch in der Realität als Vorhang für den Hochaltar der christlichen...