Lexikon

Pensionierung

[
pã-; französisch
]
im engeren Sinne die Versetzung eines Beamten in den Ruhestand, im weiteren Sinne eines Mitarbeiters, Angestellten wegen Erreichen der Altersgrenze. Die Pensionierung erfolgt grundsätzlich mit Vollendung des 65. Lebensjahres, auf Antrag u. U. auch früher.
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