Lexikon

Ruhestand

Pension
das Rechtsverhältnis eines Beamten, Richters oder Berufssoldaten zu seinem Dienstherrn nach ehrenhaftem Ausscheiden aus dem aktiven Dienst durch Eintritt in den Ruhestand oder Versetzung in den Ruhestand (zu unterscheiden von der Dienstentlassung, dem Verlust der Beamtenrechte und der Entfernung aus dem Dienst). Der Eintritt in den Ruhestand erfolgt bei Beamten auf Lebenszeit automatisch mit dem Erreichen der Altersgrenze. Beamte auf Lebenszeit und Beamte auf Probe können bei vorzeitiger Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt werden. Nach dem Bundesbeamtengesetz vom 14. 7. 1953 in der Fassung vom 5. 2. 2009 können ferner bestimmte höhere Beamte, die sog. politischen Beamten, in den einstweiligen Ruhestand (Wartestand) versetzt werden, aus dem sie jederzeit einer neuen Berufung in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit folgen müssen. Ruhestandsbeamte haben Anspruch auf Versorgung, besonders durch Zahlung eines Ruhegehalts. – In Österreich ähnliche Regelung des Ruhestands.
KI-Empathie
Wissenschaft

Lieber menschliche als künstliche Empathie

Chatbots können uns den Eindruck vermitteln, sie würden unsere Gefühle verstehen und empathisch darauf eingehen. Dabei wirken die Texte oft so authentisch, dass kein Unterschied mehr zu einem menschlichen Kommunikationspartner festzustellen ist. Und doch: Allein das Wissen, dass man mit einer künstlichen Intelligenz kommuniziert...

Metamaterialien, Licht
Wissenschaft

Umleitung für Licht und Lärm

Tarnkappen und Tarnmäntel gehören eigentlich ins Reich von Märchen und Science-Fiction-Geschichten. Doch mit sogenannten Metamaterialien lassen sie sich tatsächlich realisieren. Und die künstlich geschaffenen Werkstoffe ermöglichen noch mehr bizarre Effekte. von REINHARD BREUER Der Begriff „meta“ ist griechisch und bedeutet „...

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