Lexikon

Ruhestand

Pension
das Rechtsverhältnis eines Beamten, Richters oder Berufssoldaten zu seinem Dienstherrn nach ehrenhaftem Ausscheiden aus dem aktiven Dienst durch Eintritt in den Ruhestand oder Versetzung in den Ruhestand (zu unterscheiden von der Dienstentlassung, dem Verlust der Beamtenrechte und der Entfernung aus dem Dienst). Der Eintritt in den Ruhestand erfolgt bei Beamten auf Lebenszeit automatisch mit dem Erreichen der Altersgrenze. Beamte auf Lebenszeit und Beamte auf Probe können bei vorzeitiger Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt werden. Nach dem Bundesbeamtengesetz vom 14. 7. 1953 in der Fassung vom 5. 2. 2009 können ferner bestimmte höhere Beamte, die sog. politischen Beamten, in den einstweiligen Ruhestand (Wartestand) versetzt werden, aus dem sie jederzeit einer neuen Berufung in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit folgen müssen. Ruhestandsbeamte haben Anspruch auf Versorgung, besonders durch Zahlung eines Ruhegehalts. In Österreich ähnliche Regelung des Ruhestands.
Eruption
Wissenschaft

Monströse Eruption auf der Sonne

Vor mehr als 14.000 Jahren ereignete sich der heftigste, jemals nachgewiesene Sonnensturm. Bäume geben noch heute Zeugnis davon. Ähnliche Ereignisse der Neuzeit wirken demgegenüber wie ein laues Lüftchen. von THOMAS BÜHRKE In der Nacht vom 1. zum 2. September 1859 wurde ein ungewöhnlich starker geomagnetischer Sonnensturm...

Knochen
Wissenschaft

Blutvergießen an der Tollense

Knapp 30 Jahre ist es her, dass an den Ufern der Tollense im heutigen Mecklenburg-Vorpommern ein pfeildurchbohrter Knochen gefunden wurde. In der Folgezeit trugen die Archäologen Überreste von etwa 140 Menschen zusammen. Die Untersuchungen ergaben: Sie sind etwa 3.300 Jahre alt. Doch was damals im Tollensetal geschah, ist bis...

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