Lexikon
Ruhestand
Pensiondas Rechtsverhältnis eines Beamten, Richters oder Berufssoldaten zu seinem Dienstherrn nach ehrenhaftem Ausscheiden aus dem aktiven Dienst durch Eintritt in den Ruhestand oder Versetzung in den Ruhestand (zu unterscheiden von der Dienstentlassung, dem Verlust der Beamtenrechte und der Entfernung aus dem Dienst). Der Eintritt in den Ruhestand erfolgt bei Beamten auf Lebenszeit automatisch mit dem Erreichen der Altersgrenze. Beamte auf Lebenszeit und Beamte auf Probe können bei vorzeitiger Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt werden. Nach dem Bundesbeamtengesetz vom 14. 7. 1953 in der Fassung vom 5. 2. 2009 können ferner bestimmte höhere Beamte, die sog. politischen Beamten, in den einstweiligen Ruhestand (Wartestand) versetzt werden, aus dem sie jederzeit einer neuen Berufung in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit folgen müssen. Ruhestandsbeamte haben Anspruch auf Versorgung, besonders durch Zahlung eines Ruhegehalts. – In Österreich ähnliche Regelung des Ruhestands.
Wissenschaft
Wann Dinos warmblütig wurden
Auch einige Vertreter der Dinosaurier konnten wohl schon ihre Körpertemperatur regulieren und vererbten diese Fähigkeit an die Vögel. Wann es zu dieser bahnbrechenden Entwicklung gekommen sein könnte, beleuchtet nun eine Studie. Demnach könnten zwei Gruppen der Dinosaurier vor etwa 180 Millionen Jahren die Warmblütigkeit...
Wissenschaft
Vom Laserblitz zum Teilchenstrahl
Teilchenbeschleuniger liefern brillante Röntgenstrahlung, etwa für die Forschung an Akkus oder Viren. Doch die Anlagen sind groß und teuer. Neue, kleinere und sparsamere Quellen nutzen Laserlicht und könnten neben Röntgen- und Elektronenstrahlen bald auch Protonen und Neutronen auf Knopfdruck liefern. von ANDREA THOSS Seit...