Lexikon

Altersgrenze

gesetzliche Begrenzung der aktiven Berufstätigkeit von Beamten, die mit dem „Erreichen der Altersgrenze“ in den Ruhestand treten; in der Regel bei Vollendung des 65. Lebensjahrs, bei Beamten des Polizeivollzugsdiensts und bei Berufssoldaten am Ende des 60. Lebensjahrs. Bei Hochschullehrern an Universitäten gilt als auslaufende Regelung je nach Landesrecht noch eine Altersgrenze zwischen dem 65. und 68. Lebensjahr. Hochschullehrer, die nach In-Kraft-Treten der neuen Landeshochschulgesetze in Dienst getreten sind, werden nach Erreichen der Altersgrenze von 65 Jahren pensioniert.
Wissenschaft

Gesichtstemperatur könnte biologisches Alter verraten

Kalte Nase, warme Wangen: Diese Merkmale deuten einer Studie zufolge auf ein höheres biologisches Alter hin. Mit Hilfe eines KI-Modells haben Forschende Wärmebildaufnahmen der Gesichter von mehr als 2800 Personen ausgewertet und festgestellt, dass die Temperaturmuster im Gesicht nicht nur altersabhängig sind, sondern auch...

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Wissenschaft

Weißt du, wie viel Sternlein stehen?

Es gibt Fragen, denen man ihren wissenschaftlichen Inhalt sofort ansieht. Zum Beispiel: „Ist die Fermi-Quelle 4FGL J1824.2+1231 ein Übergangs-Millisekundenpulsar?“ Das ist übrigens der Titel einer echten wissenschaftlichen Fachpublikation aus dem Jahr 2025, und falls es Sie interessiert: Die Antwort lautet „höchstwahrscheinlich...

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