Lexikon
Altersgrenze
gesetzliche Begrenzung der aktiven Berufstätigkeit von Beamten, die mit dem „Erreichen der Altersgrenze“ in den Ruhestand treten; in der Regel bei Vollendung des 65. Lebensjahrs, bei Beamten des Polizeivollzugsdiensts und bei Berufssoldaten am Ende des 60. Lebensjahrs. Bei Hochschullehrern an Universitäten gilt als auslaufende Regelung je nach Landesrecht noch eine Altersgrenze zwischen dem 65. und 68. Lebensjahr. Hochschullehrer, die nach In-Kraft-Treten der neuen Landeshochschulgesetze in Dienst getreten sind, werden nach Erreichen der Altersgrenze von 65 Jahren pensioniert.
Wissenschaft
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Die Meere absorbieren große Mengen CO2 und bremsen so die Erderwärmung. Könnte die Zugabe von Gesteinsmehl den Prozess beschleunigen? von TIM KALVELAGE (Text und Fotos) Nach kurzer Fahrt vom Bootsanleger der meeresbiologischen Station auf den Raunefjord hinaus machen die Forschenden am „Mesokosmos Nummer eins“ fest. Zwischen...
Wissenschaft
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