Lexikon
Altersgrenze
gesetzliche Begrenzung der aktiven Berufstätigkeit von Beamten, die mit dem „Erreichen der Altersgrenze“ in den Ruhestand treten; in der Regel bei Vollendung des 65. Lebensjahrs, bei Beamten des Polizeivollzugsdiensts und bei Berufssoldaten am Ende des 60. Lebensjahrs. Bei Hochschullehrern an Universitäten gilt als auslaufende Regelung je nach Landesrecht noch eine Altersgrenze zwischen dem 65. und 68. Lebensjahr. Hochschullehrer, die nach In-Kraft-Treten der neuen Landeshochschulgesetze in Dienst getreten sind, werden nach Erreichen der Altersgrenze von 65 Jahren pensioniert.
Wissenschaft
Regel-mäßig Schmerzen
Millionen Frauen leiden unter Endometriose. Forschung soll helfen, die Unterleibserkrankung besser verstehen und behandeln zu können. von SIGRID MÄRZ Endometriose ist eine tückische Krankheit. Monat für Monat leiden Betroffene während ihrer Regelblutung – und einige sogar zwischen den Blutungen – unter quälenden, bisweilen...
Wissenschaft
Reise zum Mittelpunkt des Mars
Eine Landesonde hat mit seismischen Wellen das Innere des Roten Planeten durchleuchtet. Ergebnis: In seinem Zentrum ist ein stattlicher Metallkern. von THORSTEN DAMBECK Die rotbraunen Wüsten auf dem Mars wurden schon eingehend erkundet. Doch wie es darunter aussieht, war bisher weitgehend unklar. Die NASA-Sonde InSight, die 2018...