Lexikon
Pflegschaft
Kuratelvom Gericht angeordnete fürsorgerische Maßnahme für eine minderjährige Person in Einzelangelegenheiten, an deren Besorgung die Eltern oder der Vormund verhindert sind; insbesondere im Rahmen von Vermögensangelegenheiten. Bei Volljährigen ist die Pflegschaft für eine hilfsbedürftige Person ersetzt durch Betreuung nach dem seit 1. 1. 1992 geltenden Betreuungsgesetz. Pflegschaft bleibt weiterhin zulässig – insbesondere zur Verwaltung und Sicherung des Nachlasses – bei Abwesenheit, bei unbekannten Beteiligten oder zur Wahrung der künftigen Rechte einer Leibesfrucht (§§ 1909 ff. BGB). – Ähnliche Regelung in
Österreich
nach §§ 269 ff., 865 ABGB (Kuratel) und §§ 21 ff. des Jugendwohlfahrtsgesetzes. In der Schweiz
: Beistand.
Wissenschaft
»Wir müssen fragen – und zuhören«
Am Lebensende werden Menschen altruistisch, sagt der international renommierte Palliativmediziner Gian Domenico Borasio.
Der Beitrag »Wir müssen fragen – und zuhören« erschien zuerst auf wissenschaft.de...
Wissenschaft
Flüsse setzen Jahrtausende altes CO2 frei
Flüsse sind ein wichtiges Element im globalen Kohlenstoffkreislauf. Auf ihrem Weg durch die Landschaft nehmen sie Kohlenstoff aus dem Boden auf und setzen ihn als Kohlendioxid und Methan in die Atmosphäre frei. Eine Studie zeigt nun, dass dieser Kohlenstoff zu großen Teilen seit Tausenden Jahren in der Erde gespeichert war – und...