Lexikon
Rechtshilfe
Rechts- und Amtshilfegegenseitige Unterstützung der Behörden, auch verschiedener Behördenzweige (Justiz, staatliche Verwaltung, Selbstverwaltung). Nach Art. 35 GG leisten sich alle Behörden des Bundes und der Länder gegenseitig Rechts- und Amtshilfe. – Ähnlich in
Österreich
nach Art. 22 BVerfG und §§ 37 ff. Jurisdiktionsnorm und in der Schweiz
nach Art. 122 und 123 der Bundesverfassung.
Wissenschaft
Hunde-Vielfalt schon Jahrtausende vor moderner Zucht
Rein äußerlich haben Pudel, Mops und Co. nicht mehr viel mit ihren wilden Verwandten, den Wölfen, gemeinsam. Heutige Hunderassen verdanken ihr Erscheinungsbild der intensiven Zucht durch den Menschen. Doch anders als bisher angenommen sind die Ursprünge der enormen Vielfalt der Hunde schon deutlich älter als moderne...
Wissenschaft
Überraschung: Den Riesenkolibri gibt es zweimal
Die Größten der Kleinen im Visier: Eine Untersuchung der Riesenkolibris der Andenregion hat aufgedeckt, dass es sich nicht um eine Art handelt, sondern um zwei. Sie ähneln sich zwar stark, unterscheiden sich aber genetisch deutlich – und auch in ihrem Verhalten: Die eine Spezies ist demnach im Gegensatz zur anderen extrem...