Lexikon
Rechtshilfe
Rechts- und Amtshilfegegenseitige Unterstützung der Behörden, auch verschiedener Behördenzweige (Justiz, staatliche Verwaltung, Selbstverwaltung). Nach Art. 35 GG leisten sich alle Behörden des Bundes und der Länder gegenseitig Rechts- und Amtshilfe. – Ähnlich in
Österreich
nach Art. 22 BVerfG und §§ 37 ff. Jurisdiktionsnorm und in der Schweiz
nach Art. 122 und 123 der Bundesverfassung.
Wissenschaft
Alles im Griff
Die Haptik wirkt in der Virtuellen Realität (VR) künstlich. Forscherteams aus Hamburg und dem Saarland haben nun Algorithmen und Geräte entwickelt, um die menschliche Wahrnehmung auszutricksen – und so das virtuelle Greifen realer wirken zu lassen. von MICHAEL VOGEL Der US-amerikanische Zauberkünstler David Copperfield hat die...
Wissenschaft
Gewaltige Flut riss Krater in Grönlands Eisschild
Durch die globale Erwärmung taut der grönländische Eisschild. Das Schmelzwasser fließt dabei üblicherweise ins Meer. Mitunter kann es allerdings auch zerstörerische Kraft entfalten, wie nun eine Studie enthüllt. Satellitendaten zeigen, dass im Jahr 2014 ein unter der Eisschicht gelegener Schmelzwassersee mit solcher Wucht nach...
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