Lexikon

Religinsfriede

reichsrechtl. Vereinbarungen über die Rechte der kath. u. ev. Reichsstände. Wichtig sind der Nürnberger R. vom 23. 7. 1532 zwischen dem Kaiser u. dem Schmalkaldischen Bund u. der Augsburger R. vom 25. 9. 1555 zwischen König Ferdinand I. u. den Reichsständen, der den Grundsatz „Cuius regio, eius religio“ einführte u. die Religionskämpfe in Dtschld. für einige Zeit beendete.
Lithium, MEET
Wissenschaft

Stätte des Fortschritts

Das MEET Batterieforschungszentrum der Universität Münster will die Leistung und die Nachhaltigkeit von Akkus steigern und die Batteriezellfertigung in Europa vorantreiben. Ein Besuch. von FRANK FRICK Münster ist bekannt als Fahrradstadt: Mehr als ein Drittel der Stadtbevölkerung ist hier täglich mit dem Rad unterwegs, unter...

Sterne
Wissenschaft

Unbekanntes Rendezvous

Die seltsamen Bahnen von Himmelskörpern im äußeren Sonnensystem sind ein ungelöstes Rätsel. Neuen Indizien zufolge könnten sie von einer engen Begegnung unserer Sonne mit einem Nachbarstern verursacht worden sein. von THORSTEN DAMBECK Es war ein seltsamer Mond, dessen Entdeckung William Pickering 1899 meldete. Bei der Auswertung...

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