Lexikon
Religiọnsfriede
reichsrechtl. Vereinbarungen über die Rechte der kath. u. ev. Reichsstände. Wichtig sind der Nürnberger R. vom 23. 7. 1532 zwischen dem Kaiser u. dem Schmalkaldischen Bund u. der Augsburger R. vom 25. 9. 1555 zwischen König Ferdinand I. u. den Reichsständen, der den Grundsatz „Cuius regio, eius religio“ einführte u. die Religionskämpfe in Dtschld. für einige Zeit beendete.
Wissenschaft
Starke Frauen und Mini-Männchen
Knochenfresser-Würmer leben in einem extremen Matriarchat. Forschende haben nun erstmals ein Rätsel ihrer Fortpflanzung gelöst. von KATJA MARIA ENGEL Als der erste Osedax auf dem Meeresboden entdeckt wird, ist das ein reiner Zufall. Der Meeresforscher Robert C. Vrijenhoek war vor der Küste Kaliforniens eigentlich auf der Suche...
Wissenschaft
Auf Tuchfühlung mit dem Computer
Neuartige Bedienelemente für Computer lassen sich in die Kleidung integrieren oder direkt auf der Haut tragen. Sie sollen den Umgang mit der Technik spielend einfach machen. von THOMAS BRANDSTETTER Winzige Computersysteme, die nur wenige zehntel Millimeter klein sind, erreichen inzwischen dieselbe Rechenleistung wie ein Desktop-...