Lexikon
Religiọnsfriede
reichsrechtl. Vereinbarungen über die Rechte der kath. u. ev. Reichsstände. Wichtig sind der Nürnberger R. vom 23. 7. 1532 zwischen dem Kaiser u. dem Schmalkaldischen Bund u. der Augsburger R. vom 25. 9. 1555 zwischen König Ferdinand I. u. den Reichsständen, der den Grundsatz „Cuius regio, eius religio“ einführte u. die Religionskämpfe in Dtschld. für einige Zeit beendete.
Wissenschaft
Die heiße Jugend des Mondes
Seine geologische Frühzeit verlief turbulenter als bisher gedacht: Als sich der junge Mond von der Erde entfernte, geriet er in eine Phase heftigen Vulkanismus. Das hat Konsequenzen für die Ermittlung des lunaren Alters. von THORSTEN DAMBECK Bei lange vergangenen Ereignissen kann man sich schon mal irren. Als gegen Mitte des 19....
Wissenschaft
Alarmstufe Rot
Alle Pflanzen strahlen ein rotes Licht ab, das noch im All messbar ist – bei Stress besonders stark. Diese Lichtsignale können also verraten, wie es Feldern und Wäldern geht. von ANDREA HOFERICHTER Ein Mausklick, und auf dem Computerbildschirm von Georg Wohlfahrt erscheint ein postkartenreifes Foto: strahlend blauer Himmel und...
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