Lexikon

Schadensersatz

Ausgleich, Wiedergutmachung eines Schadens: bei materiellem Schaden grundsätzlich durch Wiederherstellung des vor Schadenseintritt bestehenden Zustands (Naturalrestitution); unter bestimmten Umständen auch in Geld. Immaterieller Schaden wird stets in Geld entschädigt. Der Umfang des Schadensersatzes bestimmt sich nach dem verschiedenen Umfang der Haftung; diese wird durch mitwirkendes Verschulden des Geschädigten gemildert. Im öffentlichen Recht ist die Leistung von Schadensersatz (Entschädigung) in den Fällen der Enteignung, des strafprozessualen Wiederaufnahmeverfahrens, der unschuldig erlittenen Untersuchungshaft oder Strafhaft und im Polizeirecht bedeutsam.
Wissenschaft

Lokalrunde für die Ewigkeit

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Wissenschaft

»Vogelstimmen berühren viele Menschen«

Vogelliebhaber kennen BirdNET längst. Im Interview berichtet der Entwickler Stefan Kahl, inwieweit sich die App als Forschungsplattform vor allem auch bei Experten etabliert hat. Das Gespräch führte TIM SCHRÖDER Herr Dr. Kahl, ist BirdNET mehr als ein Spielzeug? Tatsächlich ist die App eher ein Nebenprodukt unserer...

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