Lexikon

Schadensersatz

Ausgleich, Wiedergutmachung eines Schadens: bei materiellem Schaden grundsätzlich durch Wiederherstellung des vor Schadenseintritt bestehenden Zustands (Naturalrestitution); unter bestimmten Umständen auch in Geld. Immaterieller Schaden wird stets in Geld entschädigt. Der Umfang des Schadensersatzes bestimmt sich nach dem verschiedenen Umfang der Haftung; diese wird durch mitwirkendes Verschulden des Geschädigten gemildert. Im öffentlichen Recht ist die Leistung von Schadensersatz (Entschädigung) in den Fällen der Enteignung, des strafprozessualen Wiederaufnahmeverfahrens, der unschuldig erlittenen Untersuchungshaft oder Strafhaft und im Polizeirecht bedeutsam.
Menschen, Versuch, Rochen
Wissenschaft

Die neuen Softies

Eine neue Generation „weicher“ Roboter geht an den Start. Sie können sich problemlos durch kleine Öffnungen zwängen oder über unwegsames Gelände schlängeln. von THOMAS BRANDSTETTER Roboter aus Metall leisten hervorragende Arbeit. Mit ihren bewährten Kombinationen von Stahlgelenken, Servomotoren und Hydraulik arbeiten sie...

Gehirn
Wissenschaft

Auf der Stresswelle

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