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Mit dem Mietwagen im Ausland – Die besten Tipps und häufigsten Fallen

Ob der Familienurlaub mit den Kindern, die Partywoche mit der Clique oder das Backpackerabenteuer nach dem Abitur: Viele Reisende wünschen sich auch im Urlaub ein Auto. Schließlich sind nicht alle Regionen gut mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu erreichen oder es gibt zu viel Gepäck, als dass es ständig getragen werden könnte. Die Lösung lautet Mietauto. Doch leider gelten im Ausland nicht unbedingt die gleichen gesetzlichen Regelungen wie bei deutschen Mietwagen. Das Resultat sind zahlreiche Streitigkeiten vor Gericht und hohe Kosten für Reisende. Doch es muss nicht immer so laufen...

Viel Gepäck?

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Worauf muss bei einem Mietwagen im Ausland geachtet werden?

Wer einen Urlaub mit Mietauto plant, sollte sich bereits frühzeitig um die Buchung kümmern. Das ist nicht nur günstiger, sondern so können auch eventuelle Missverständnisse oder unseriöse Anbieter schon früh ausgeschlossen werden. Besonders wichtig ist die Beachtung der versteckten Kosten. Die verschiedenen Anbieter werben mit geringen Preisen und unterbieten sich gegenseitig. Zumindest auf den ersten Blick. Doch was oft nicht gleich mit aufgelistet wird, sind zusätzliche Kosten, zum Beispiel für einen weiteren Fahrer, eine zusätzliche Versicherung oder ein anderes als das ausgeschriebene Modell. Und dann kann es schnell sehr teuer werden. Personen unter 21 oder unter 25 Jahren müssen zudem häufig Zuschläge zahlen. Noch einmal mehr sind es bei Einwegmieten, sprich das Auto wird an einem anderen Ort abgegeben als geholt. Um solche Aufschläge bereits im Voraus einkalkulieren zu können, muss das Kleingedruckte gelesen werden. Bei Fragen hilft es zudem, den Service der deutschen Geschäftsstelle von Sixt, Europcar oder einem vergleichbaren Anbieter zu kontaktieren. Dies ermöglicht zudem eine professionelle Beratung und einen deutschen Ansprechpartner im Konfliktfall.

Landesspezifische Verordnungen beachten

Für das Autofahren sowie auch die Autovermietung gelten im Ausland andere Verordnungen. Es ist daher sehr wichtig, sich darüber im Vorfeld zu informieren und diese auch einzuhalten. Ansonsten kann es mitunter sehr teuer werden, zum Beispiel bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung in der Schweiz. Zudem werden in zahlreichen EU-Ländern Gebühren auf die Autobahn erhoben, die mit in die Reisekasse einberechnet werden müssen. Auch Telefonieren oder Alkohol am Steuer werden in anderen Ländern teils noch strenger geahndet als im heimischen Deutschland. Die sogenannte Mallorca-Police, wie sie auf Financescout24 näher erläutert wird, kann außerdem in bestimmten Regionen Europas abgeschlossen werden. Es handelt sich dabei um eine Zusatzversicherung für Mietwagen, welche die Kluft zwischen den häufig niedrigen Deckungssummen der Kfz-Haftpflichtversicherungen im Ausland und der oft hohen Schadenssummen deckt. Ungleich des Namens, ist die Mallorca-Police nicht auf die Insel oder das spanische Festland beschränkt, sondern im Regelfall im gesamten geografischen Europa gültig. Dazu gehören also auch Teile Russlands oder der Türkei.

Eine für alle

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Wenn es doch passiert: Der Schadensfall

Sollte tatsächlich ein kleinerer oder größerer Unfall mit dem Mietauto passieren, gibt es häufig juristische Auseinandersetzungen. Das liegt an den komplizierten Regelungen zum Schadensersatzrecht. Generell gilt dieses nämlich auf den Grundlagen des Landes, in dem der Unfall geschehen ist. Sind allerdings zwei Deutsche in einen Unfall verwickelt, so greift das deutsche Recht. Steuert mindestens einer dieser beiden jedoch einen ausländischen Mietwagen, wird es endgültig problematisch. So kann es passieren, dass der Unfallverursacher nach deutschem Recht einen Schadensersatz zu zahlen hat, dessen Verpflichtung die ausländische Versicherung nicht trägt. Die Folge: Er muss die Entschädigung aus eigenen Mitteln zahlen.

Zum Glück gibt es mittlerweile einige überregionale Mietwagenanbieter, die diese Lücke mit entsprechenden Versicherungen füllen. Es ist also bei dem Abschluss eines Mietautovertrages stets wichtig, solche Zusatzversicherungen zu erfragen und abzuschließen. Falls dann der lokale Versicherer nach deutschem Recht nicht zahlt, springt die Vermietungsfirma selbst ein.

Must-have: Vollkaskoversicherung

Neben den Zusatzversicherungen sollte als Grundvariante immer die Vollkaskoversicherung gebucht werden. Zudem gibt es Unterschiede bei den abgedeckten Schäden und der Höhe des Selbstbehaltes. Ansonsten kann es passieren, dass der Mieter selbst auf den Kosten sitzen bleibt. Dabei muss er nicht einmal die Schuld an dem Schaden tragen. In vielen Ländern wird das Anrempeln beim Einparken nämlich nicht so genau genommen und prompt ist ein Kratzer im Auto. Eine Versicherung ohne Eigenbeteiligung ist da Gold wert. Und noch etwas darf nie vergessen werden: Das Auto wurde bereits vielmals vermietet und weist gewiss bereits Schäden auf. Wer diese nicht gleich zu Beginn beanstandet, wird eventuell später dafür zu Rate gezogen. Ein kritischer Blick auf den inneren und äußeren Zustand des Autos ist daher unerlässlich. Eventuelle Schäden sollten dann vor der Unterzeichnung im Mietvertrag festgehalten werden. Bestenfalls werden sie zudem mit einem Foto dokumentiert. Übrigens: Bei der Rückgabe des Wagens sollte der Vermieter unbedingt die Schadensfreiheit oder auch die Anzahl und Größe der Schäden bescheinigen. So können keine nachträglichen Ansprüche mehr geltend gemacht werden.

Den technischen Zustand prüfen

Die genaue Prüfung des Mietwagens dient nicht nur zu Zwecken der Versicherung, sondern ebenfalls zur Ermittlung seines technischen Zustandes. Wie sind die Reifen beschaffen? Ist genügend Bremsflüssigkeit vorhanden? Wie sieht es mit dem Öl und Kühlwasser aus? Notfalls hilft ein kurzer Check an der nächsten Tankstelle. Ist das Fahrzeug mangelhaft, so kann es schleunigst bei der Vermietung gegen ein intaktes Modell ausgetauscht werden. Das liegt daran, dass die Autovermietungsfirmen ihre Wagen aus zeitlichen und finanziellen Gründen nur mangelhaft warten. Blindes Vertrauen in die funktionierende Technik kann deshalb durchaus gefährlich enden. Wer sich nicht gut mit Autos auskennt, kann sich an den gefahrenen Kilometern orientieren: Mietwagen werden in der Regel mit etwa 35.000 bis 45.000 Kilometern aussortiert und verkauft. Bei einem Wert von über 20.000 Kilometern auf dem Tacho ist deshalb ein zweiter Blick unerlässlich.

All inclusive - oder fehlt etwas?

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Die Sicherheit im Mietwagen

Jeder Fahrer, seine Begleiter oder Familie wollen im Mietauto so sicher wie möglich reisen. Im Gegensatz zum eigenen Auto in der Heimat hingegen fehlen hier die Kenntnisse über die Vorgeschichte des Autos. Zudem gibt es große Unterschiede bei der Fahrzeugausstattung. Billiger ist nicht immer besser: Ein Twingo auf Kreta ist zum Beispiel schon für 25 Euro am Tag zu haben, eine Klimaanlage jedoch ist Fehlanzeige. In manchen Modellen fehlen zudem wichtige Airbags, das ABS oder eine Servolenkung. Sind Kinder mit an Bord? Dann ist es wichtig in Erfahrung zu bringen, ob Kindersitze im Auto vorhanden oder zumietbar sind. Je nach Anbieter können die Preise hier nämlich geradezu explodieren. Und ein Navigationssystem? Das wird am besten von Zuhause mitgebracht. Es nimmt schließlich nicht viel Platz weg und spart den Urlaubern so fünf bis 15 Euro Zuschlag täglich.

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