Lexikon

Sprungrevision

das Rechtsmittel der Revision, das gegen erstinstanzliche Urteile beim Revisionsgericht unter Übergehung des an sich gegebenen Rechtsmittels der Berufung eingelegt wird. Die Sprungrevision ist ein Mittel zur Prozessbeschleunigung. Eine notwendige Voraussetzung für ihre Zulässigkeit ist die Einwilligung der Gegenpartei.
Doktor, Mann, Laptop
Wissenschaft

Diagnose aus der Ferne

Dermatologen sind Vorreiter der Telemedizin – und werden dabei künftig von Künstlicher Intelligenz unterstützt. von FRANK FRICK Hautärzte sind bei der Telemedizin führend: Laut der Analyse des US-amerikanischen Marktforschungsinstituts Goldstein Market Intelligence aus dem letzten Jahr entfallen weltweit rund 30 Prozent aller...

Proteinkomplex
Wissenschaft

Wie unser Langzeitgedächtnis funktioniert

Bis ins hohe Alter können wir uns an Situationen aus unserer Kindheit erinnern. Doch wie funktioniert das auf molekularer Ebene? Schließlich werden die zuständigen Moleküle in unseren Synapsen, die die Basis unseres Gedächtnisses bilden, innerhalb von Stunden bis Tagen ersetzt. Eine Studie an Mäusen hat nun eine Lösung für dieses...

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