Wissensbibliothek
Wer wacht über den freien Wettbewerb?
In Deutschland wacht das Bundeskartellamt darüber, dass es nicht zu Preisabsprachen kommt, in der Europäischen Union fällt diese Aufgabe in die Zuständigkeit der Europäischen Kommission. Kartellamt und Kommission überprüfen außerdem bei Zusammenschlüssen größerer Firmen, dass das dabei neu gebildete Unternehmen durch die Fusion keine marktbeherrschende Stellung einnimmt und damit praktisch ein Monopol auf ein bestimmtes Gut hat. Bei größeren Unternehmensfusionen in Deutschland muss daher das Bundeskartellamt, auf EU-Ebene die Kommission zustimmen.
Wie sich Städte gegen Hitze rüsten
Mit Hightech stöbern Wissenschaftler Stadtviertel auf, die Hitze wie Schwämme tagsüber aufsaugen und nachts abstrahlen. Bekämpfen lassen sich diese Hitzeinseln oft mit erstaunlich einfachen Mitteln. von MARTIN ANGLER Hochsommer in Madrid: Während draußen 35 Grad Celsius Lufttemperatur herrschen, ziehen Händler im Inneren einer...
Schon Kleinkinder unterscheiden zwischen unwahrscheinlich und unmöglich
Kleinkinder können bereits unterscheiden, ob ein Ereignis unmöglich oder nur sehr unwahrscheinlich ist. Das zeigt eine Studie anhand eines Experiments. Dabei durften Kinder im Alter von zwei bis drei Jahren ein Spielzeug aus einem Kaugummi-Automaten ziehen. Manche Kinder erhielten jedoch ein Spielzeug, dass sich offensichtlich...