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Wer wacht über den freien Wettbewerb?

In Deutschland wacht das Bundeskartellamt darüber, dass es nicht zu Preisabsprachen kommt, in der Europäischen Union fällt diese Aufgabe in die Zuständigkeit der Europäischen Kommission. Kartellamt und Kommission überprüfen außerdem bei Zusammenschlüssen größerer Firmen, dass das dabei neu gebildete Unternehmen durch die Fusion keine marktbeherrschende Stellung einnimmt und damit praktisch ein Monopol auf ein bestimmtes Gut hat. Bei größeren Unternehmensfusionen in Deutschland muss daher das Bundeskartellamt, auf EU-Ebene die Kommission zustimmen.

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