Wissensbibliothek
Wer wacht über den freien Wettbewerb?
In Deutschland wacht das Bundeskartellamt darüber, dass es nicht zu Preisabsprachen kommt, in der Europäischen Union fällt diese Aufgabe in die Zuständigkeit der Europäischen Kommission. Kartellamt und Kommission überprüfen außerdem bei Zusammenschlüssen größerer Firmen, dass das dabei neu gebildete Unternehmen durch die Fusion keine marktbeherrschende Stellung einnimmt und damit praktisch ein Monopol auf ein bestimmtes Gut hat. Bei größeren Unternehmensfusionen in Deutschland muss daher das Bundeskartellamt, auf EU-Ebene die Kommission zustimmen.
Blutgruppen unserer Vorfahren entschlüsselt
Unsere Blutgruppen bestimmen nicht nur darüber, wem wir Blut spenden können. Sie prägen auch unser Risiko für bestimmte Krankheiten – und geben Einblicke in unser genetisches Erbe. Analysen der Genome von Neandertalern und frühen Vertretern des Homo sapiens, die vor 120.000 bis 16.500 Jahren lebten, geben nun Einblicke darin, wie...
News der Woche 06.09.2024
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