Lexikon

Verwarnung

Polizeirecht
Maßnahme des deutschen Ordnungsrechts. Sie ergeht bei geringfügigen Ordnungswidrigkeiten, wenn der Betroffene nach Belehrung über sein Weigerungsrecht mit ihr einverstanden ist und das Verwarnungsgeld sofort oder binnen Wochenfrist zahlt (§ 56 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten). Ansonsten wird eine Geldbuße verhängt. Die Höhe des Verwarnungsgeldes liegt zwischen 5 und 35 Euro. Die Verwarnung hat vor allem Bedeutung im Straßenverkehrsrecht als sofortige Ahndung leichter Verkehrsverstöße (§§ 24, 27 des Straßenverkehrsgesetzes). Österreich: Organmandat.
Wissenschaft

Der steinige Weg ins E-Zeitalter

In einem Punkt sind sich die Forscher weitgehend einig: Irgendwann werden die meisten Autos elektrisch unterwegs sein. Doch zunächst sind noch einige Hürden aus dem Weg zu räumen. von RALF BUTSCHER Der 29. Januar 1886 gilt als der Geburtstag des Automobils. Denn an diesem Tag meldete Carl Benz das von ihm in seiner Werkstatt in...

Foto von Acker-Hornmoos
Wissenschaft

Moose mit Turbo-Fotosynthese könnten die Landwirtschaft verändern

Wissenschaftler suchen seit langem nach Wegen, um Pflanzen so zu optimieren, dass sie mehr CO2 in Biomasse umwandeln. Nun haben Biologen entdeckt, dass eine Gruppe einzigartiger Landpflanzen, die Hornmoose, eine besonders effektive Form der Fotosynthese betreibt. Ihre Technik zur CO2-Fixierung könnte künftig durch gentechnische...

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