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Achtung Autofahrer

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Für Autofahrer ist der 1. Mai in diesem Jahr ein wichtiges Datum: Denn von diesem Tag an gilt ein neues Bewertungssystem für Verkehrssünder: Es ändert, wie viele Punkte man beim Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg für falsches Fahren kassiert, aber auch, ab wann der Führerschein weg ist. Grund für die Neuerung: Das System sollte vereinfacht werden.

Bisher werden bei Ordnungswidrigkeiten ab einem Bußgeld von 40,- Euro je nach Schweregrad 1-3 Punkte vergeben, für Straftaten zwischen 4 und 6 Punkte. Das soll nun vereinfacht werden, einige Ordnungswidrigkeiten und leichten Straftaten fallen sogar komplett aus dem Punktesystem heraus. So gibt es künftig keine Punkte mehr beim Fahren in einer Umweltzone ohne passende Plakette, LKW-Fahrer erhalten keine Punkte mehr, wenn sie gegen das Sonn- und Feiertags-Fahrverbot verstoßen. Allerdings wurde dafür das Bußgeld für diese Verstöße heraufgesetzt. Bei den Straftaten entfallen die Beleidigung im Straßenverkehr, der Kennzeichenmissbrauch oder das Fahren ohne Versicherung.

Drei-Punkte-System

Nach der neuen Regelung werden nun nur noch Verstöße eingetragen, die unmittelbar die Verkehrssicherheit gefährden – die eigene und die anderer. Es kann dabei nur noch maximal drei Punkte auf einmal geben: Eine Ordnungswidrigkeit mit eine Bußgeld von mindestens 60,- Euro  schlägt künftig mit einem Punkt zu Buche. So kostet das Telefonieren am Steuer ohne Freisprechanlage  oder das Überfahren einer roten Ampel einen Punkt. Zwei Punkte kassiert, wer eine Ordnungswidrigkeit begeht, die zu einem befristeten Fahrverbot führt oder eine Straftat. Beispiele dafür sind mehr als 50 km/h zu schnell Fahren im Ort oder ein Alkoholgehalt von mehr als 1,1 Promille. Drei Punkte werden fällig, eine Straftat zum Führerscheinentzug führt.

Punktereform
BMVI

Die Punkte, die jemand aktuell auf den Flensburger Konto hat, werden mit Inkrafttreten der Reform angepasst: Punkte, die für Verstöße kassiert wurden, die nach der neuen Regelung herausfallen, werden gelöscht. Die verbleibenden werden umgerechnet: 1-3 alte Punkte werden zu einem neuen, 4 -5 entsprechen 2 neuen Punkten und so weiter. Wer 18 und mehr Punkte hat – bisher liegt hier die Grenze für den Führerscheinentzug – hat künftig acht Punkte. An diesem Punktestand ist auch in der neuen Regelung der Führerschein fällig.

Punkte-Tacho und Konsequenzen

Punkte-Tacho
BMVI

Ein Punkte-Tacho soll künftig über den Punktestand in Flensburg informieren. Die grün, gelb und rot eingefärbten Zonen zeigen auf den ersten Blick an, welche Folgen drohen:  Bei 1-3 Punkten ist noch alles im "grünen Bereich": Es folgen keine Konsequenzen. Ab einem Punktstand von vier Punkten erhält man die "gelbe Karte": Eine schriftliche Ermahnung flattert ins Haus und informiert über den Punktestand.

Haben sich sechs Punkte angesammelt, bekommt man die "rote Karte": eine schriftliche Verwarnung und eine verbindliche Aufforderung zu einem Führerscheinseminar. Wer das Seminar nicht innerhalb von drei Monaten besucht, verliert seinen Führerschein auch ohne die 8-Punkte Grenze erreicht zu haben. Bei acht Punkten ist der Führerschein weg. Die Fahrerlaubnis wird für mindestens ein halbes Jahr entzogen. Einen neuen Führerschein gibt es erst, wenn eine medizinisch-psychologische Untersuchung die Fahreignung bescheinigt.

Feste Tilgungsfristen und weniger Rabatt

Geändert werden auch die Verjährungsfristen: Bisher verlängerte sich die Frist bis zur Tilgung automatisch immer dann, wenn ein neuer Punkt dazu kam. Jetzt sind die Fristen starr: Punkte für die niedrigste Kategorie werden nach zweieinhalb Jahren gelöscht, für die mittlere nach fünf Jahren. Hat man für eine Straftat samt Fahrverbot drei Punkte auf einmal kassiert, dauert es zehn Jahre, bis diese Punkte getilgt werden. Ob in der Zwischenzeit neue Punkte dazu kommen, ist egal.

Erschwert wird zudem die Möglichkeit, durch Teilnahme an Fahreignungsseminar Punkte abzubauen: Bisher lassen sich dadurch bis zu vier Punkte auf einmal löschen. Wer künftig beim Stand von 1 bis 5 Punkten am etwa 400,- Euro teuren Seminar freiwillig teilnimmt, bekommt nur noch einen Punkt erlassen. Dies ist aber nur maximal einmal alle fünf Jahre möglich. Wer mehr Punkte auf dem Konto hat, kann zwar ein Seminar besuchen, bekommt dafür aber keine Punkte erlassen.

Weiterführende Informationen:

Informationen des Bundesverkehrsministeriums über die Punktereform

Informationen des ADAC zur Punktereform

Website des Kraftfahrt-Bundesamts

 

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