Lexikon

Wahlmonarchie

eine monarchische Staatsform, bei der der Monarch sein Amt auf Lebensdauer ausübt und der Nachfolger durch Wahl eines Kollegiums bestimmt wird. Das mittelalterliche Kaiserreich war verfassungsrechtlich eine Wahlmonarchie, in der politischen Wirklichkeit aber seit Mitte des 15. Jahrhunderts eine Erbmonarchie. Als Wahlkollegium fungierten die Kurfürsten. Sie benutzten ihre verfassungsrechtliche Stellung immerhin dazu, dem Bewerber auf den Kaiserthron in der Form der Wahlkapitulationen Bedingungen für die Ausübung seiner Herrschaft zu stellen.
Epileptische Anfälle
Wissenschaft

Wenn das Gehirn ausfällt

Forschende entwickeln Implantate und Wearables, um Patienten das Leben mit Epilepsie zu erleichtern. von SUSANNE DONNER Viele ahnen es sicherlich nicht: Aber fast jeder Zehnte hierzulande erlebt im Laufe seines Lebens tatsächlich selbst einen epileptischen Anfall. Nicht selten wird er durch ein konkretes Ereignis ausgelöst: Nach...

Dunkelflaute, Netz, Strom
Wissenschaft

Die Furcht vor der Dunkelflaute

Kein Wind, kaum Sonnenlicht – das Schreckgespenst der erneuerbaren Energiequellen. Wie stark ist die Sicherheit der Stromversorgung tatsächlich gefährdet?

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