Lexikon
Wahlschein
Ausweis zur Ausübung des aktiven Wahlrechts außerhalb des eigenen Wahl- oder Stimmbezirks am Wahltag in einem beliebigen Wahllokal des Wahlkreises, zu dem der Heimatort gehört. Nach der Bundeswahlordnung in der Fassung vom 19. 4. 2002 können Wahlscheine auch bei Wohnungswechsel oder Erlangung des Wahlrechts erst nach Ablauf der Einspruchsfrist gegen das Wählerverzeichnis oder bei Feststellung des Wahlrechts erst nach Abschluss des Wählerverzeichnisses im Einspruchsverfahren ausgestellt werden. Gegensatz: Briefwahl.
Wissenschaft
Überraschung: Den Riesenkolibri gibt es zweimal
Die Größten der Kleinen im Visier: Eine Untersuchung der Riesenkolibris der Andenregion hat aufgedeckt, dass es sich nicht um eine Art handelt, sondern um zwei. Sie ähneln sich zwar stark, unterscheiden sich aber genetisch deutlich – und auch in ihrem Verhalten: Die eine Spezies ist demnach im Gegensatz zur anderen extrem...
Wissenschaft
News der Woche 14.06.2024
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