Lexikon

Wirtschaftsplan

der zu Beginn einer Wirtschaftsperiode für eine bestimmte Wirtschaftseinheit aufgestellte Plan über den Ablauf des Wirtschaftsgeschehens in dieser Periode. Die Wirtschaftseinheit, deren beabsichtigte Produktion, Investitionen, Einnahmen, Ausgaben und dgl. durch den Wirtschaftsplan bestimmt werden, kann eine Einzelwirtschaft (Haushalt, Unternehmen), ein Wirtschaftsbereich oder aber auch eine ganze Volkswirtschaft sein (z. B. Fünfjahresplan). In der Planwirtschaft regelt der Wirtschaftsplan die gesamten wirtschaftlichen Entscheidungen in der betreffenden Planperiode. In marktwirtschaftlichen Systemen erfolgt die Koordination über den Wettbewerb.
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