Lexikon
Wohnungseigentum
eine besondere Art des Eigentums in der Bundesrepublik Deutschland an dem nach dem BGB nicht eigentumsfähigen Sachinbegriff der Wohnung, ausgestaltet als Sondereigentum an der Wohnung und Miteigentum am Grundstück und den Gemeinschaftseinrichtungen des Gesamtgebäudes (Wohnungseigentumsgesetz des Bundes vom 15. 3. 1951). – In Österreich Wohnungseigentumsgesetz vom 1. 7. 1975. – In der Schweiz Stockwerkseigentum.
Wissenschaft
Die neuen Softies
Eine neue Generation „weicher“ Roboter geht an den Start. Sie können sich problemlos durch kleine Öffnungen zwängen oder über unwegsames Gelände schlängeln. von THOMAS BRANDSTETTER Roboter aus Metall leisten hervorragende Arbeit. Mit ihren bewährten Kombinationen von Stahlgelenken, Servomotoren und Hydraulik arbeiten sie...
Wissenschaft
»Vogelstimmen berühren viele Menschen«
Vogelliebhaber kennen BirdNET längst. Im Interview berichtet der Entwickler Stefan Kahl, inwieweit sich die App als Forschungsplattform vor allem auch bei Experten etabliert hat. Das Gespräch führte TIM SCHRÖDER Herr Dr. Kahl, ist BirdNET mehr als ein Spielzeug? Tatsächlich ist die App eher ein Nebenprodukt unserer...