Lexikon

Wohnungseigentum

eine besondere Art des Eigentums in der Bundesrepublik Deutschland an dem nach dem BGB nicht eigentumsfähigen Sachinbegriff der Wohnung, ausgestaltet als Sondereigentum an der Wohnung und Miteigentum am Grundstück und den Gemeinschaftseinrichtungen des Gesamtgebäudes (Wohnungseigentumsgesetz des Bundes vom 15. 3. 1951). In Österreich Wohnungseigentumsgesetz vom 1. 7. 1975. In der Schweiz Stockwerkseigentum.
Menschen, Versuch, Rochen
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