Wahrig Fremdwörterlexikon
Habeas–Corpus–Akte
Ha|be|as–Cọr|pus–Ạk|te 〈f.; –; unz.〉
[lat., »du habest den Körper«] engl. Verfassungsgesetz von 1679, nach dem niemand ohne richterl. Befehl verhaftet u. länger als zwei Tage ohne Verhör in Haft gehalten werden darf
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